rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: dpa/Annette Riedl

Positiver Antigen-Schnelltest reicht als Nachweis

Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Samstag in Berlin

Am Wochenende treten in Berlin die jüngst beschlossenen Änderungen der Corona-Regeln in Kraft. Für den Nachweis einer Infektion reicht dann der Schnelltest, frisch Genesene dürfen ohne Test ins Restaurant. Alle neuen Regeln im Überblick.

Die am Dienstag vom Berliner Senat beschlossene Änderung der Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus [berlin.de] tritt an diesem Samstag (5. Februar) in Kraft. Neu geregelt sind unter anderem die Kontaktnachverfolgung, der Genesenenstatus und der Nachweis einer Infektion. Auch Studenten müssen eine Neuerung beachten.

Positive Schnelltests bei offiziellen Stellen reichen als Nachweis

Ab sofort reicht zum Nachweis einer Corona-Infektion ein positiver Antigen-Schnelltest - vorausgesetzt er wird bei einer offiziellen Teststelle durchgeführt. Ein PCR-Test zur Bestätigung ist keine Pflicht mehr. Wer sich zuhause mit einem Selbsttest positiv testet, muss diesen Befund allerdings in einer Teststelle per Schnelltest bestätigen lassen. Bleibt das Ergebnis positiv, muss sich die Person isolieren. Ist der Schnelltest im Testzentrum negativ, wird auch weiterhin ein PCR-Test durchgeführt.

Ausgenommen von der neuen Regel sind Personen, die beruflich mit vulnerablen Gruppen Kontakt haben, also zum Beispiel Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitswesen. Sie brauchen weiterhin einen PCR-Test zum Nachweis ihrer Infektion. Mit dieser Regelanpassung folgt das Land Berlin den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Januar.

Änderungen im Gastro- und Veranstaltungsbereich

Ein Relikt aus den ersten Monaten der Pandemie entfällt in vielen Bereichen: die Anwesenheitsdokumentation. Bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, bei Beherbergungen und in Sportstätten ist sie ab Samstag nicht mehr vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung in der Omikron-Welle ohnehin weitestgehend eingestellt haben und sich auf die Infektionsketten bei vulnerablen Gruppen konzentrieren, zum Beispiel bei Ausbrüchen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Passend dazu wird Ende März in Berlin auch die Luca-App eingestellt, deren maßgebliche Funktion die Anwesenheitsdokumentation bei Veranstaltungen und in der Gastronomie ist. Was in der Gastronomie, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und in Kinos oder Theatern auch weiterhin gilt, ist das 2G-plus-Modell, allerdings fällt für viele Personen die Testpflicht weg.

Vertrag mit Luca-App nicht verlängert

Berlin beendet Kontaktnachverfolgung in Bars und Restaurants

Gesundheitsämter haben die Kontaktnachverfolgung zuletzt deutlich zurückgefahren. Bei seiner Sitzung am Dienstag hat der Senat diese Regelung der Realität angepasst - und sie in den Bereichen Gastronomie, Sport und Beherbergung ganz gestrichen.

Wer jetzt noch Tests bei 2G-plus braucht

Wer "geboostert" ist, muss sowieso keinen zusätzlichen Test vorweisen, das war auch bisher schon so. Keine Tests müssen jetzt auch "frisch geimpfte" und "frisch genesene" Personen vorzeigen. Also Menschen, bei denen entweder die Zweitimpfung oder die Infektion mit dem Corona-Virus (genesen) jeweils nur drei Monate zurückliegt. Testen lassen muss sich also nur noch, wer länger als drei Monate zweifach geimpft oder genesen ist.

Diese Test-Regeln gelten auch für Dienstleister im Bereich Körperpflege. Dienstleister können zwischen 2G und Maske oder Test entscheiden. Sofern der Betrieb einen Test vorschreibt, weil das Tragen einer Maske beispielsweise nicht möglich ist, entfällt die Testpflicht für Geboosterte sowie für frische Geimpfte und Genesene. Das hatte der Senat unter der Woche nach kurzzeitiger Verwirrung klargestellt.

Im Zuge der neuen Regeln hat sich auch die Dauer des "Genesen"-Status verändert. So werden jetzt nur noch Personen eingestuft, bei denen ein positiver Test nicht länger als drei Monate her ist. Zuvor war der Genesenenstatus noch sechs Monate lang gültig. Die Änderung war eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.

Für Bundesligaspiele könnte bald ein Update kommen

Neben diesen Neuerungen, die die meisten Menschen in Berlin betreffen, gibt es auch noch Änderungen für kleinere Personengruppen. Studierende zum Beispiel müssen in der Hochschule jetzt eine FFP2 Maske tragen. Ausnahmen können nur bei Prüfungen und für vortragende Personen gemacht werden.

Bald schon wieder geändert werden könnten die Regeln für Besucher und Veranstalter von Großveranstaltungen unter freiem Himmel (zum Beispiel die Bundesligaspiele von Hertha und Union). In der neuen Verordnung heißt es, eine "2G zuzüglich Test"-Strategie sei notwendig, dazu FFP2-Masken auch am Platz, vor allem aber sind diese bislang noch auf 3.000 Personen begrenzt. Das könnte zumindest für die Spiele der Berliner Fußball-Bundesligisten bereits in der kommenden Woche aktualisiert werden, denn eine bundesweite Regelung sieht eine Zuschauergrenze von 50% der Stadionkapazität bzw. maximal 10.000 Besuchern vor.

Sendung: Abendschau, 05.02.2022, 19.30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen