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Quelle: dpa/Bernd Weißbrod

Zum 31. März

Brandenburg lässt Vertrag mit Luca-App auslaufen

Brandenburg lässt den Vertrag mit der Luca-App fristgerecht zum 31. März auslaufen. Angesichts der Ausbreitung der Omikron-Variante und der sehr hohen Zahlen an Neuinfektionen habe sich der Schwerpunkt der Arbeit der Brandenburger Gesundheitsämter auf den Schutz vulnerabler Personengruppen und sensibler Einrichtungen verlagert, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.

Die Kündigung des Vertrags mit der Luca-App war in Brandenburg bereits länger diskutiert worden. Unter anderem sprach sich das Gesundheitsministerium im Januar dagegen aus, die App weiter zu nutzen, weil sie Datenschutzprobleme habe. Zudem würde nur eines der 18 Gesundheitsämter im Land laut einer Umfrage vom vergangenen Jahr die App regelmäßig nutzen, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

Pflicht zur Erfassung der Personendaten beendet

Weil sich die Gesundheitsämter künftig noch stärker auf die Kontakt-Verfolgung von besonders gefährdete Gruppen konzentrieren sollen, wurde die Infektionsschutzverordnung des Landes Anfang Februar geändert. Mit der Änderung ist die Regelung zum Kontaktnachweis weitestgehend aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht zur Erfassung der Personendaten, beispielsweise in Gaststätten, körpernahen Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäusern und Theatern.

"Im Ergebnis werden die Luca-Daten für die Ermittlungstätigkeiten somit nicht weiter benötigt", teilte das Gesundheitsministerium mit. Künftig müssen nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel Krankenhäusern und Pflegeheimen, die Besucherinnen und Besucher die Personendaten in einem Kontaktnachweis dokumentieren.

Sendung: Inforadio, 15.01.2022, 18 Uhr

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