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Video: rbb24 Abendschau | 28.09.2022 | Studiogespräch B. Hermel rbb24 Landespollitik | Quelle: dpa/A. Riedl

Berliner Verfassungsgericht

Gericht hält "vollständige Ungültigkeit" der Berlin-Wahl für möglich

Schlechte Vorbereitung, chaotischer Ablauf: Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen zeichnet sich eine Wiederholung ab. Das wurde bei einer ersten Verhandlung des Verfassungsgerichts deutlich.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie der Bezirksverordnetenversammlungen für erforderlich. Bei einer ersten Anhörung des Gerichts zu den Wahlpannen im Jahr 2021 sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting, eine "vollständige Ungültigkeit" der Wahl komme in Betracht.

In einer Mitteilung vom Mittwoch erläuterte das Gericht seine erste Einschätzung, die auf der Prüfung von schriftlich ausgetauschten Argumenten der Beteiligten sowie von Unterlagen beruht. Demnach seien die Wahlen so unzureichend vorbereitet gewesen, dass ihr Gelingen schon vor Beginn in Gefahr war, heißt es. Wahlfehler, etwa durch falsche oder fehlende Stimmzettel, gab es nach Ansicht des Gerichts nicht nur während des Wahltags. Schon die unzureichende Vorbereitung einer Wahl sei als Wahlfehler zu werten.

Gerichtspräsidentin Selting betonte, es habe sich um Präsenzwahlen gehandelt. Das bedeute, dass alle die Wahlberechtigten die Möglichkeiten haben müssten, im Wahllokal zu wählen. Die Briefwahl stelle lediglich eine Alternative dar. Es sei jedoch zu unzumutbar langen Wartezeiten vor den Wahllokalen, zur zeitweisen Schließung von Wahllokalen und zur Austeilung von zu wenig oder falschen Stimmzetteln gekommen.

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Gericht: Fehler mutmaßlich mandatsrelevant

Es hätten "teilweise chaotische" Zustände geherrscht, viele Wahllokale seien "völlig überlastet" gewesen, so der Verfassungsgerichtshof. Zudem habe ein Teil der Wählenden ihre Stimme abgegeben, während bereits erste Hochrechnungen in der Presse veröffentlicht wurden.

All diese Fehler seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Wohl nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden. Maßgeblich verantwortlich für das Gelingen der Wahl sei die Landeswahlleitung, die eine Kontroll- und Koordinierungspflicht habe.

Quelle: dpa/A. Riedl

Innenverwaltung: Sorge, dass bestehenden Mandate entwertet werden

Die ehemalige stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann sah am Mittwoch hingegen keine Mandatsrelevanz hinsichtlich der Zweitstimmen und "kein flächendeckendes Versagen". Fast alle Wählerinnen und Wähler hätten ordnungsgemäß wählen können, so Rockmann, die nach der Wahl nur gegen das Erststimmenergebnis in zwei Wahlkreisen ihren Einwand eingelegt hatte.

Auch Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) sagte für die Senatsinnenverwaltung, dass der überwiegende Teil der Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben hätten. Er habe die Sorge, dass bei einer vollständigen Wahlwiederholung die bestehenden Mandate entwertet werden.

AfD rechnet mit kompletter Wahl-Wiederholung im Frühjahr 2023

Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker hingegen sagte, dass sie fest mit einer kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im nächsten Frühjahr rechne. "Ich würde mich wundern, wenn das Gericht da noch einen anderen Ausweg finden würde", sagte Brinker am Mittwoch am Rand der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs.

"Insofern gehe ich persönlich davon aus, dass dieses vorläufige Urteil Bestand haben wird." Das Gericht müsse sich dann endgültig bis Ende Dezember festlegen. "Und dann wäre eine Wahl anzusetzen bis spätestens Ende März nächsten Jahres. Das wäre auch in unserem Sinne und im Sinne der Berliner", sagte die AfD-Fraktionschefin.

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CDU, FDP und AfD fordern Geisels Rücktritt

Außerdem forderte Brinker den Rücktritt von Senator Andreas Geisel (SPD) - er war zum Zeitpunkt der Wahl im September 2021 Innensenator und steht inzwischen an der Spitze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen.

Rücktrittsforderungen kamen auch von CDU und FDP. "Ich finde es schlimm, dass bis heute weder die SPD noch der für das Wahlchaos verantwortliche Senator Andreas Geisel (SPD) Konsequenzen gezogen haben. Ich halte seinen Rücktritt für unausweichlich", sagte Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers. Der Berliner FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Christoph Meyer sprach davon, dass Geisel "als seinerzeit zuständiger Senator nicht mehr zu halten" sei.

Polizei sicherte Verhandlung ab

Das Berliner Verfassungsgericht hatte sich am Mittwoch erstmals mit den Wahlpannen im vergangenen Jahr beschäftigt. Von den insgesamt 35 Einsprüchen wurden zunächst vier verhandelt. Dabei ging es um die Beschwerden des Senats, der Landeswahlleitung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über weitere Wahlprüfungsanträge will das Gericht später entscheiden.

Um die Verhandlung am Verfassungsgerichtshof über die Gültigkeit der Wahl abzusichern, waren rund 80 Justizwachtmeister und Polizisten im Einsatz. Verhandelt wurde wegen der ungewöhnlich großen Zahl von Verfahrensbeteiligten in einem großen Hörsaal der Freien Universität in Berlin-Dahlem, in dem bis zu 570 Teilnehmer Platz finden.

Sendung: rbb24, 28.09.2022, 13:00 Uhr

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