Gericht lehnt Eilantrag der Grünen ab - Wahlkreis in Berlin-Mitte wird vorerst nicht neu ausgezählt

Mo 17.10.16 | 17:04 Uhr
Wahlhelfer zählen am 18.09.2016 in einem Wahllokal in Berlin abgegebene Stimmzettel der Abgeordnetenhauswahl aus. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Nur wenige Stimmen entschieden im Wahlkreis 3 in Berlin-Mitte über den Direktkandidaten für das Abgeordnetenhaus. Die Grünen stellten deshalb einen Eilantrag auf Neuauszählung. Den hat das Verfassungsgericht jetzt abgelehnt. Das letzte Wort ist das aber noch nicht.

Die Stimmzettel im Wahlkreis 3 in Berlin-Mitte werden vorerst nicht neu ausgezählt. Das Verfassungsgericht verwarf einen Eilantrag der Grünen-Bezirksgruppe, die die Erststimmen noch einmal überprüfen lassen wollte. Die Ablehnung hat vor allem formelle Gründe: Der Antrag sei vor Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Amtsblatt und damit zu früh gestellt worden, teilte das Gericht am Montag mit. Um die Richtigkeit des Wahlergebnisses an sich ging es nicht.

Neuauszählung könnte Parlament verändern

Gewonnen hatte den Wahlkreis der SPD-Kandidat Thomas Isenberg. Die Grünen wollten die Stimmen neu auszählen lassen, weil ihr Direktkandidat Tilo Siewer nach dem vorläufigen Endergebnis nur sechs Stimmen zurücklag. Bei einer späteren Teilnachzählung in vier Stimmbezirken seien erhebliche Auszählungsfehler festgestellt worden, hatten die Grünen argumentiert. Dennoch lehnte es der Bezirkswahlausschuss ab, den ganzen Wahlkreis neu auszuzählen. Die Grünen können nun ihren Antrag auf Nachzählung noch einmal stellen, wenn das Wahlergebnis im Amtsblatt veröffentlicht ist.

Verlöre Isenberg sein Mandat an Siewer, hätte das große Auswirkungen auf das Berliner Parlament - auch zum Nachteil der Grünen. Sie verlören zwei Ausgleichsmandate, CDU und AfD jeweils eins. Die Ausgleichsmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bezirk mehr Direktmandate erringt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen. Zum Ausgleich erhalten auch andere Parteien ein zusätzliches Mandat, damit sie im Parlament ihrem Wahlergebnis entsprechend vertreten sind.

Das könnte Sie auch interessieren