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Audio: Antenne Brandenburg | 11.05.2022 | Martin Krauß | Quelle: Martin Krauß/rbb

Streit um Wasserförderung in Eggersdorf

Umweltverbände wollen trotz Teilerfolg gegen Urteil in Berufung gehen

Im Prozess gegen eine Erhöhung der Wasserförderung in Eggersdorf hatten Nabu und Grüne Liga einen Teilerfolg erzielen können - wegen eines Formfehlers. Weil aber weiterhin Fragen offen seien, wollen die Verbände jetzt trotzdem in Berufung gehen.

Der Streit über die erhöhte Fördermenge am Wasserwerk Eggersdorf (Märkisch-Oderland) geht in die nächste Runde. Die Umweltverbände Naturschutzbund (Nabu) und Grüne Liga Brandenburg haben am Mittwoch gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine Zulassung auf Berufung beantragt. Dabei hatte das Gericht am 4. März der Klage der Verbände in Teilen Recht gegeben - jedoch nur wegen eines Formfehlers.

Nach Ende der öffentlichen Auslegung

Kritiker der Tesla-Fabrik haben einen Monat Zeit für Widersprüche

Keine Erhöhung der Wasserförderung ohne Prüfung

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine genehmigte Erhöhung der Fördermenge am Wasserwerk Eggersdorf. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte diese um rund 1,2 Millionen Kubikmeter auf insgesamt rund 3,8 Millionen Kubikmeter pro Jahr erhöht - unter anderem auch, um die Versorgung der Tesla-Fabrik in Grünheide (Oder-Spree) gewährleisten zu können.

Gegen diese Erhöhung richtete sich daraufhin die Klage der Umweltverbände. Sie argumentieren, dass die Erhöhung ohne ausreichende Prüfung der Umwelt erfolgt sei. Dem widersprachen im Prozess die Vertreter des LfU. Demnach sei vor der Entscheidung zur Erhöhung nach gültigen Vorschriften die Prüfung erfolgt.

In seinem Urteil folgte das Verwaltungsgericht zwar der Argumentation des LfU, wonach alle erforderlichen Prüfungen erfolgt seien. Jedoch habe das LfU bei der Genehmigung einen Formfehler begangen: nämlich die Öffentlichkeit über die Entscheidung über die Erhöhung der Fördermenge nicht zu informieren.

Grüne Liga: Versäumnisse über fachliche Fehler hinaus

"Es ist mehr als befremdlich, dass ein Gericht die fachlichen Ausführungen unseres Gutachters komplett ignoriert und die gerichtliche Entscheidung ausschließlich auf formale Fehler stützt“, sagt Michael Ganschow, Landesgeschäftsführer der Grünen Liga am Mittwoch dem rbb. Die Verbände seien sich sicher, dass in dem Genehmigungsverfahren neben der gerügten unterbliebenen Auslegung "eine ganze Reihe von fachlichen Fehlern gemacht wurden, die insbesondere für die Natur fatale Folgen befürchten lassen".

Daher fordern die Umweltverbände weiterhin eine "qualifizierte fachliche Prüfung aller Auswirkungen der Wasserentnahme", wie es in einer Presseerklärung dazu heißt. Die Gründe, aus denen das Verwaltungsgericht die Unterlassung sowohl einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) als auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gebilligt habe, würden die Verbände und ihren Rechtsbeistand nicht überzeugen.

Umweltverbände wollen in Berufung gehen

Weil das Gerichtsurteil nur die Einlegung von Rechtsmitteln, nicht aber die Berufung einräumte, müssen die Kläger nun die Zulassung einer Berufung beim Verwaltungsgericht beantragen. Dies sei laut Ganschow am Mittwochmittag erfolgt. Nun haben die Verbände einen Monat Zeit, ihren Antrag zu begründen. Das soll ausführlich erfolgen. Michael Ganschow geht davon aus, dass damit das Verwaltungsgericht dem Antrag zustimmen wird. Dann würde das Verfahren am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fortgeführt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.05.2022, 13:30 Uhr

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