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Quelle: imago images/Jens Schulze

Kultursenator kündigt Gespräch an

Chorsingen-Verbot kommt in Berlin auf den Prüfstand

Das wegen der Corona-Pandemie für Berlin geltende Singverbot in geschlossenen Räumen wird überprüft. Kultursenator Klaus Lederer (Linke) will am 21. Juli mit Wissenschaftlern und Vertretern von Profi- und Laienchören sowie des Landesmusikrates und der Kirchen über das Thema beraten, wie ein Sprecher der Senatskulturverwaltung am Samstag ankündigte.

Die Ergebnisse aus diesem "Expertengespräch" sollten "in die Aktualisierung und Überprüfung der bestehenden Verordnung einfließen", so der Sprecher weiter. Die aktuelle Berliner Corona-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni ist noch bis 24. Oktober in Kraft.

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Senatsverwaltung sucht nach Lösungen

Die Senatskulturverwaltung suche "nach Lösungen, die das gemeinsame Singen, den Chorgesang in geschlossenen Räumen, wieder möglich macht", hieß es weiter. Leitlinie müsse aber dabei "die epidemiologische Entwicklung und die Gefahrenminimierung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus sein". Lederer ist derzeit im Urlaub und wird Mitte kommender Woche zurückerwartet.

Während das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen in Berlin nach wie vor verboten ist, geht Brandenburg lockerer mit diesem Thema um. Dort ist das Chorsingen in geschlossenen Räumen grundsätzlich wieder möglich. Allerdings müssen die Sängerinnen und Sänger einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten, außerdem müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden. Zudem müssen Listen über die anwesenden Personen geführt werden, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Sendung: Fritz, 11.07.2020, 13:30 Uhr

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