rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Audio: rbb 88.8 | 10.03.2023 | Silke Mehring | Quelle: dpa

600 Euro wegen Nötigung

Klima-Aktivistin Carla Hinrichs nach Straßenblockade zu Geldstrafe verurteilt

Die Mitgründerin der "Letzten Generation" muss eine Geldstrafe zahlen, entscheidet das Amtsgericht Tiergarten. Im zweiten aktuellen Fall steht die Entscheidung noch aus - ein Klima-Aktivist hatte sich im Gericht an einem Tisch festgeklebt.

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag die Mitgründerin der Protestorganisation "Letzte Generation", Carla Hinrichs, zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Hinrichs wurde vom Gericht der Nötigung schuldig gesprochen. Gemeinsam mit anderen Klimaaktivisten hatte sie im Februar 2022 an einer Straßenblockade teilgenommen.

Richter Christoph Weyreuther sagte in seiner Urteilsbegründung: "Es ist eine Straftat, wenn mananderen seinen Willen aufzwingt." Es gebe legale Mittel für Protest. Die Verteidigung hatte auf Freispruch für Hinrichs plädiert. Sie hatte ihre Teilnahme an der Blockade zugegeben und erklärt, diese nicht für strafbar zu halten. Nach dem Urteil kündigte sie an, dies bedeute nicht, dass ihr Protest ende.

Amtsgericht Tiergarten

Klima-Aktivist klebt sich während Prozess an Tisch fest

Mit dem Tisch an der Hand das Gebäude verlassen

Fortgesetzt wurde auch der Prozess gegen Klima-Aktivist Henning Jeschke, der sich während der Verhandlung bereits an einen Tisch im Gerichtssaal geklebt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Am zweiten Verhandlungstag vor zwei Wochen hatte sich Jeschke mit einer Hand an einem Tisch festgeklebt. "Ich muss es tun, weil wir über Klimanotstand reden müssen", rief der 23-Jährige aus Greifswald im Gerichtssaal. Justizbedienstete trugen den Tisch, an dem Jeschke klebte, zunächst in einen Vorraum. Letztlich wurde der Klimaschutz-Aktivist mit der Hand am Tisch klebend aus dem Gebäude gebracht.

Zunächst waren gegen Jeschke Strafbefehle erlassen worden, nach denen er Geldstrafen zahlen sollte. Weil er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Bei Hinrichs gab es eine gerichtliche Auseinandersetzung, weil Staatsanwaltschaft und Gericht unterschiedlicher Auffassung waren über die Höhe der Geldstrafe wegen Nötigung. Die 26-Jährige hatte bereits zu Prozessbeginn Mitte Februar zugegeben, sich ein Jahr zuvor an einer Straßenblockade beteiligt zu haben.

Sendung: rbb 88.8, 10.03.2023

Artikel im mobilen Angebot lesen