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Audio: rbb 88,8 | 04.08.2020 | Thomas Weber | Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

Corona-Auflagen gelockert

Berlin erlaubt Sexarbeit ab 8. August - aber erstmal ohne Geschlechtsverkehr

Die Corona-Auflagen für das Prostitutionsgewerbe in Berlin werden stufenweise gelockert. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen.

Ab 8. August werde zunächst sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt. Ab dem 1. September sollen dann auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen wieder zulässig sein.

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Branche spricht von "existenzieller Not"

Im Hinblick auf die oft sehr prekäre Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern seien Lockerungen in dem Bereich "aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht" geboten, hieß es. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen."

In einigen Bereichen wurden für körpernahe Dienstleistungen in Friseurbetrieben, Tattoo-Studios und Massagesalons bereits erste Lockerungen genehmigt. Sexuelle Dienstleistungen waren davon aber bisher ausgeschlossen.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter hatten in der Vergangenheit immer wieder gegen die Auflagen protestiert. Sie gingen unter anderem auf der berühmten Reeperbahn in Hamburg auf die Straße, um für auf ihre Lage aufmerksam zu machen.

Verbände und Fachberatungsstellen unterstützen im Juni einen Appell der Deutschen Aidshilfe (DAH) für "Gleichbehandlung und Unterstützung" von Menschen in der Prostitution. Weil sie aufgrund der Corona-Krise ihrer Tätigkeit nicht nachgehen dürfen, würden viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiterin in existenzieller Not leben.

"Die Epidemie trifft die am härtesten, die ohnehin schon benachteiligt waren", sagte Björn Beck, Vorstand der DAH. "Menschen, die sich vor Corona in prekären und bedrohlichen Situationen befunden haben, erleben diese nun verschärft. Bedroht ist dabei nicht zuletzt die Gesundheit der Betroffenen. In der Not ist Solidarität gefragt - unabhängig von moralischen Bewertungen."

BDSM-Club gewinnt vor Gericht

Ende Juli entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass zumindest erotische Massagen wieder zulässig sein müssen. Das absolute Verbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der geltenden Infektionsschutzverordnung verstoße gegen den Gleichheitssatz. Es gestattet damit den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons und eines sogenannten BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen. Das Angebot der Antragstellerinnen beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe. Es stehe den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher, argumentierte das Gericht.

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