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Video: Abendschau | 30.11.2021 | M. Kell | Quelle: dpa/S. Steinach

393 Strafanzeigen

Immer mehr gefälschte Impfausweise in Berlin im Umlauf

In Berlin sind nach Angaben der Polizei immer mehr gefälschte Impfausweise in Umlauf. Wie eine Sprecherin dem rbb am Dienstag auf Anfrage mitteilte, liegen dem Landeskriminalamt mit Stand vom Dienstag insgesamt 393 Strafanzeigen zu diesem Phänomen vor. In den vergangenen Wochen sei demnach deutlich eine Zunahme zu erkennen.

Polizei arbeitet mit Ärzte- und Apothekerkammer zusammen

Bislang gebe es keine Hinweise auf einen organisierten Handel mit gefälschten Impfzertifikaten. Vielmehr würden diese vielfach durch einzelne Personen über Messenger-Dienste sowie Internetplattformen angeboten. Die Preise liegen demnach zwischen 50 und 350 Euro - digitale Nachweise seien in der Regel teurer als Impfbücher.

Es gebe zahlreiche anonyme Hinweise zu den Fälschungen, aber auch Anzeigen von Apothekern und Ärzten. Im Kampf gegen die Urkundenfälschung arbeite die Polizei eng mit der örtlichen Ärzte- sowie der Apothekerkammer zusammen. Dem Gesetz zufolge seien sowohl die Herstellung als auch die Vorlage unrichtiger Impfausweise in Apotheken, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen, strafbar.

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Auch in Brandenburg Ermittlungsgegenstand

Auch in Brandenburg befasst sich die Polizei bereits mit etlichen Fällen. Aktuell laufen in 106 Fällen Ermittlungen, teilte die Polizei am Montag mit. Dabei gehe es unter anderem um den Verdacht der Urkundenfälschung beziehungsweise des Ausstellens unrichtiger oder gefälschter Gesundheitszeugnisse. Die meisten Fälle wurden im September (33), Oktober (30) und November (17) registriert. Die Zahlen könnten sich aber durch später erfasste Strafanzeigen noch verändern, hieß es.

Bereits Anfang Oktober hatte sich nach Angaben von Herbst das Polizeipräsidium an die Landesapothekerkammer gewandt. Dabei sei über dieses Kriminalitätsphänomen unterrichtet worden, sagte er.

Gesetzeslücke bei gefälschten Impfpässen geschlossen

Bisher waren sich Juristen uneins darüber, welche Konsequenzen Personen drohen, die sich mit einem gefälschten Ausweis etwa Zutritt zu 2G-reglementierten Orten verschaffen wollten. Mit einer Gesetzänderung auf Vorschlag der Ampel-Koalition hat sich das geändert.

Seit dem 24. November sind neue rechtliche Bestimmungen in Kraft getreten. Der Paragraph 279 Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen. Darin heißt es unter anderem, wer "zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", sofern die Tat nicht wegen anderer Vorschriften sogar "mit schwererer Strafe bedroht ist".

Mit der Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber Impfausweise Gesundheitszeugnissen gleichgestellt. Damit macht sich gemäß § 279 StGB, der den "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse" umfasst, nun auch strafbar, wer unrichtige Impfausweise in einer Apotheke vorlegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erlangen, teilte die Polizeisprecherin mit.

Sendung: Abendschau, 30.11.2021, 19:30 Uhr

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