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Audio: Inforadio | 12.08.2019 | O-Ton Stefan Lieb vom Fußgängerverband | Quelle: imago/Marius Schwarz

Berliner Mobilitätsgesetz

Fußgängerverband fordert Tempo 30 in ganz Berlin

Der Berliner Fußgängerverband Fuss hat das Berliner Mobilitätsgesetz kritisiert. Es sei für die Belange von Fußgängern "unzureichend", hat der Verbandsvorsitzende Stefan Lieb am Montagdem rbb.

Er forderte zudem, berlinweit Tempo 30 einzuführen, weil sich so die Bremswege der Fahrzeuge erheblich verkürzten. "Dann wäre Tempo 50 die Ausnahme", sagte Lieb im rbb-Inforadio. Dann gebe es auch nicht so viele Schilder.

Lieb fehlen verbindlich formulierte Ziele

Es sei zwar gut, dass die Belange von Fußgängern überhaupt bedacht würden, denn in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, so der Verbandsvorsitzende, seien sie in der Planung der Politiker jedoch eher ein "störendes Element" gewesen. Dem Gesetz, über das die Berliner Abgeordneten Anfang 2020 abstimmen sollen, fehlten aber verbindlich formulierte Ziele, so Lieb. "Das macht uns unruhig." Denn oft sei nicht festgelegt, wann was erreicht sein solle. "Das hätten wir gerne etwas geschärft".

Lieb begrüßte jedoch, dass unter anderem vorgesehen ist, Ampelschaltungen so zu verändern, dass Fußgänger während einer Grünphase auch breite Straßen vollständig überqueren können.

Fußgänger müssen gefahrlos Straßen queren können

Das größte Risiko für Fußgänger, so Lieb weiter, sei der Autoverkehr. Die Radfahrer nervten zwar, weil sie die Gehwege oft beführen, die Hauptgefahr für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, gehe aber trotzdem von Pkws aus.

"Fußgänger müssen nicht nur gefahrlos und barrierefrei um den Block gehen können, sondern sie müssen auch die Straßen sicher überqueren können", so Lieb. Um das gewährleiten zu können müssten die Autofahrer Fußgänger rechtzeitig sehen und erkennen können. Dafür sollen parkende Autos weichen und das Tempo gesenkt werden.  

Mehr Sicherheit für Fußgänger geplant

Ende März hatte Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne; damals noch parteilos) vorgelegt, in welcher Hinsicht sie das Mobilitätsgesetz für Fußgänger anpassen möchte. Vorgesehen sind sind unter anderem verkehrsberuhigte Kieze, breitere Bürgersteige, mehr Zebrastreifen und Ampeln sowie bessere Ampelschaltungen mit längeren Grünphasen. Plätze sollen außerdem mit dem Ziel umgestaltet werden, die Aufenthaltsqualität für Fußgänger deutlich zu verbessern und die Zahl der Autos zu reduzieren. In der Friedrichstraße in Berlin-Mitte soll eine Fußgängerzone entstehen. Bauliche Veränderungen an Kreuzungen sollen zudem mehr Barrierefreiheit bringen, etwa durch abgesenkte Bordsteine.

Günther will nach eigenen Angaben auch sicherstellen, dass Fußgänger bei Baustellen nicht mehr die Straßenseite wechseln müssen. Radfahrer und Fußgänger sollen außerdem besser voneinander getrennt werden, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden. In dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, mindestens zehn Fußverkehrsprojekte mit Vorbildcharakter innerhalb von fünf Jahren auf den Weg zu bringen. Als Beispiele, die denkbar seien, nannte Günther neben baulichen Umgestaltungen einen autofreien Tag für ganz Berlin oder die Umwidmung von Straßen in Fußgängerzonen.

Sendung:  Inforadio, 12.08.2019, 11:00 Uhr

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