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Quelle: imago images/Eberhard Thonfeld

Verbraucherschutzministerium

Läden in Brandenburg sollen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben

Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium will Läden im Land auch weiterhin sonntags grundsätzlich geschlossen halten. Das sagte Ministeriumssprecher Gabriel Hesse am Mittwoch in Potsdam der Deutschen Presse Agentur. Sonntagsarbeit müsse die Ausnahme bleiben, so Hesse weiter.

Das Ministerium reagierte damit auf einen Vorstoß der Brandenburger FDP-Fraktion, die gefordert hatte, das Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen aufzuheben, um dem Einzelhandel eine weitere Möglichkeit zur Erholung von der Corona-Krise zu bieten.

Beschluss der Stadtverordneten

Geschäfte in Potsdam dürfen an drei Sonntagen öffnen

Tage der Arbeitsruhe durch Grundgesetz geschützt

FDP-Landeschef Zyon Braun hatte gesagt, man wolle dem Einzelhandel die Möglichkeit geben, "zu öffnen, wann sie wollen und können." Die FDP argumentiert, man erreiche dadurch faire Wettbewerbsbedingungen und belebe die Innenstädte.

Das Verbraucherschutzministerium verwies auf das Grundgesetz. Dieses schütze den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und "seelischen Erhebung". Das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht hätten diesen Ausnahmecharakter in ihrer Rechtsprechung hervorgehoben, deshalb sei eine Änderung der Ladenöffnung nicht vorgesehen.

Ministeriumssprecher Hesse sagte außerdem, Brandenburg habe ein sehr liberales Ladenöffnungsgesetz. Die Geschäfte könnten von Montag, 0 Uhr, bis Samstag, 24 Uhr, öffnen, außerdem seien Ausnahmen für Sonntagsöffnungen möglich, "auf Grund besonderer Ereignisse". Sogenannte verkaufsoffene Sonntage gibt es regelmäßig, zum Beispiel im Advent.

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