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Quelle: dpa/Jakub Mrocek

Landesverwaltung und -unternehmen

Berlin erhöht Landesmindestlohn auf 13 Euro

In Berlin soll künftig ein Mindestlohn von mindestens 13 Euro pro Stunde im öffentlichen Bereich gelten. Das Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ohne Aussprache für eine Erhöhung des aktuellen Landesmindestlohns um 50 Cent.

Berlins Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke) hatte bereits in der vergangenen Woche die geplante Erhöhung unter anderem mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt begründet.

Gilt auch für öffentliche Aufträge

Der Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde gilt demnach künftig für alle Bereiche der Landesverwaltung, in den Beteiligungsunternehmendes des Landes sowie im Sozialrecht. Zudem soll die Erhöhung des Mindestlohns auch für Unternehmen gelten, die im öffentlichen Auftrag tätig werden.

Das Gesetz zum veränderten Berliner Landesmindestlohn tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer Berliner Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde vom Parlament mehrheitlich abgelehnt.

Bundesweite Anhebung im Oktober

Der Bundesrat hatte bereits am 10. Juni eine bundesweite Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde gebilligt. Diese Regelung soll zum 1. Oktober wirksam werden. Derzeit beträgt der bundesweite Mindestlohn noch 9,82 Euro. Im Juli steigt er auf 10,45 Euro.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.04.2022, 15:00 Uhr

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