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Video: rbb24 Abendschau | 25.07.2022 | B. Hermel | Quelle: dpa/Jörg Carstensen

Alexander Tower

Berlin prüft Rückkauf des Monarch-Turms am Alexanderplatz

Bleibt der von der russischen Monarch-Gruppe geplante Alexander Tower am Alexanderplatz nur ein Luftschloss? Wegen erheblicher Bauverzögerungen prüft Finanzsenator Wesener den Rückkauf des Grundstücks durch das Land Berlin. Von Boris Hermel

Von großer Betriebsamkeit ist neben dem Einkaufszentrum Alexa wenig zu spüren. Am vergangenen Mittwochnachmittag war die Baustelle des russischen Monarch-Konzerns völlig verwaist, am Donnerstag werkelte ein gutes Dutzend Bauarbeiter in der Grube am Berliner Alexanderplatz. Unten ist inzwischen der Betonkern des Alexander Towers zu sehen.

Dabei sollte alles längst viel weiter sein. Vor zweieinhalb Jahren, Ende November 2019, stießen Monarch-Chef Sergej Ambartsumyan und der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Spaten in die Erde. Die Vision des armenischen Investors mit Sitz in Moskau: ein 150 Meter hoher Turm nach dem Entwurf der renommierten Architekten Ortner & Ortner mit 377 Wohnungen und Gewerbe in 35 Stockwerken, insgesamt 42.000 Quadratmeter Geschossfläche. Doch bis heute ist von diesen Stockwerken oberirdisch noch nichts zu sehen.

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Fertigstellung bis September 2023 nicht mehr haltbar

Detlef Stoecker räumt Verzögerungen unumwunden ein. Der Rechtsanwalt spricht für den Investor Monarch. Der mit dem Land Berlin vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin September 2023 sei nicht mehr zu halten. "Ende 2024 ist jetzt die Hoffnung", sagt Stoecker. Zur Begründung für die Verzögerungen führt er aufwändige Gutachten ins Feld, mit denen der Investor habe belegen müssen, dass der direkt angrenzende Grunerstraßen-Tunnel unter dem Alexanderplatz durch die Tiefbauarbeiten nicht beschädigt werde.

Außerdem sei Monarch auch von Lieferproblemen betroffen, so Stoecker. Zu möglichen finanziellen Problemen des Investors sagt der Anwalt mit Blick auf den russischen Krieg in der Ukraine sibyllinisch: "Es ist natürlich immer schwierig für jemanden, der im Osten Europas ansässig ist, die Gelder, die zur Verfügung stehen, auch nach Deutschland zu bekommen."

Monarch wolle jetzt mit dem Land Berlin, vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) als direktem Vertragspartner, über die Anpassung des Fertigstellungstermins verhandeln, sagt Stoecker weiter. Man setze alles daran nachzuweisen, "dass wir für die Verzögerungen nichts können".

Der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sieht das anders. Er ist Dienstherr der BIM. "Wir haben im Juni festgestellt, dass der erste Meilenstein, hier reden wir von der Fertigstellung der Bodenplatte, nicht erreicht worden ist", sagt Wesener. "Da reicht auch nicht, dass ein Anwalt behauptet, dass Baufortschritte erreicht werden, sondern das muss baugutachterlich festgestellt werden. Diesen Nachweis hat Monarch nicht erbracht."

Land Berlin hat Ankaufsrecht

Wegener sagt, es sei zwar zutreffend, dass Monarch für die Verzögerungen wegen der Gutachten für den Grunerstraßen-Tunnel nichts könne, doch dafür seien bereits Nachfristen eingeräumt worden. Dennoch zeichneten sich darüber hinaus erhebliche weitere Verzögerungen ab, so der Finanzsenator.

Wesener verweist darauf, dass der Vertrag zwischen Monarch und der BIM im Jahr 2019 nachverhandelt wurde – und dass dort nicht nur eine mögliche Rückabwicklung geregelt ist, sondern auch ein eindeutiges Ankaufsrecht für das Land Berlin, sollte der Investor vereinbarte Terminziele und Meilensteine durch eigenes Verschulden nicht erreichen. Ein Ankauf des Grundstücks durchs Land müsste zum Verkehrswert von 2019 erfolgen. Das sei eine Summe, so Wesener, bei der "ich auch als Finanzsenator in herausfordernden Zeiten sagen kann: 'Ja, das wäre selbstredend leistbar.'"

Anwalt kündigt rechtliche Schritte an

Der Finanzsenator sieht keinerlei Interpretationsspielräume im Vertrag, wie er sagt: "Es ist an dem Investor nachzuweisen, dass er seiner Bauverpflichtung nachkommt. Bislang kann er das nicht zur Genüge." Die gesetzte Nachfrist laufe bis zum Herbst. Könne Monarch bis dahin den Verzug nicht aufholen, werde sich das Land Gedanken über Sanktionen machen müssen "und das Ankaufsrecht womöglich auch ausüben", sagt Wesener.

Monarch-Rechtsanwalt Detlef Stoecker kündigt für den Fall mögliche rechtliche Schritte an. Das Unternehmen habe bereits sehr viel Geld investiert. Der Vertrag mit der BIM sehe nicht vor, "dass wir die gesamte Summe zurückbekommen würden, die wir investiert haben". Er setze weiter auf eine gute Kommunikation mit dem Land.

Der Finanzsenator jedoch scheint dazu bei weiteren Verzögerungen nicht bereit: Wenn Berlin Grundstücke zu einem bestimmten Zweck verkaufe, sagt Wesener, "dann legt das Land Wert darauf, dass dieser Zweck auch erfüllt wird. Darauf werden wir achten. Wenn das nicht der Fall ist, dann werden wir das auch sanktionieren."

Die Entscheidung über den Ankauf könnte also im Herbst fallen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.07.2022, 6 Uhr

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Beitrag von Boris Hermel

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