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Audio: rbb24 Inforadio | 31.10.2022 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Sebastian Gollnow

Kosten sollen sich verdreifachen

Berlin muss mit 39 Millionen Euro für mögliche Wiederholungswahlen rechnen

Eine Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen könnte den Senat teuer zu stehen kommen. So ist es denkbar, dass sich die Kosten im Vergleich zu 2021 verdreifachen könnten.

Für mögliche Wiederholungswahlen in Berlin ist mit Kosten von 39 Millionen Euro zu rechnen. Diese Zahl nannte die Senatsinnenverwaltung am Montag gegenüber dem rbb. Zuerst berichteten hierüber hierüber die "Berliner Morgenpost" und der "Tagesspiegel".

Berlin- und Bundestagswahl

Warum Berlin zwei Termine für die Wahl-Wiederholungen bevorstehen

Die Chaos-Wahl in Berlin beschäftigt Politik und Gerichte noch immer, sie wird wohl wiederholt werden müssen, die Berlin-Wahl schon im Februar 2023. Bei der Bundestagswahl könnte es dagegen bis 2024 dauern. Aber warum ist das so?

Aufwandentschädigung für Wahlhelfende soll sich vervierfachen

Die Kosten wären bei möglichen Wiederholungswahlen demnach fast drei Mal so hoch wie bei der Wahl im vergangenen Jahr. Damals beliefen sich sie Kosten auf rund 13 Millionen Euro.

Ein Grund dafür ist, dass mehr Wahlhelferinnen und -helfer vor Ort sein sollen. Als Anreiz soll die Aufwandsentschädigung von 60 auf bis zu 240 Euro steigen.

Einberechnet sind zudem die Logistik und die Miete für Wahllokale. Diese Kosten sind für zwei mögliche Termine berechnet, um zum einen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen zu wiederholen sowie zum anderen in Teilen die Bundestagswahl in Berlin. Die berechneten Gesamtkosten sollen am Dienstag im Senat mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Gerichtshof entscheidet am 16. November

Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November sein Urteil zur Gültigkeit der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung am 28. September hatte er unter Hinweis auf schwere Wahlfehler sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen.

Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin wieder gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt laut Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid. Der neue Landeswahlleiter von Berlin, Stephan Bröchler, hat bereits erklärt, dass ein Wahltermin um den 12. Februar 2023 in Betracht kommt.

Auch im Fall einer Wahlwiederholung läuft die aktuelle Legislaturperiode weiter. Das heißt, die nächste reguläre Abgeordnetenhauswahl findet im Jahr 2026 statt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.10.2022, 11 Uhr

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