Kosten sollen sich verdreifachen - Berlin muss mit 39 Millionen Euro für mögliche Wiederholungswahlen rechnen

Mo 31.10.22 | 11:49 Uhr
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Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen am 26.09.2021 in einem Wahllokal Stimmzettel für die Bundestagswahl. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Audio: rbb24 Inforadio | 31.10.2022 | Kirsten Buchmann | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Eine Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen könnte den Senat teuer zu stehen kommen. So ist es denkbar, dass sich die Kosten im Vergleich zu 2021 verdreifachen könnten.

Für mögliche Wiederholungswahlen in Berlin ist mit Kosten von 39 Millionen Euro zu rechnen. Diese Zahl nannte die Senatsinnenverwaltung am Montag gegenüber dem rbb. Zuerst berichteten hierüber hierüber die "Berliner Morgenpost" und der "Tagesspiegel".

Aufwandentschädigung für Wahlhelfende soll sich vervierfachen

Die Kosten wären bei möglichen Wiederholungswahlen demnach fast drei Mal so hoch wie bei der Wahl im vergangenen Jahr. Damals beliefen sich sie Kosten auf rund 13 Millionen Euro.

Ein Grund dafür ist, dass mehr Wahlhelferinnen und -helfer vor Ort sein sollen. Als Anreiz soll die Aufwandsentschädigung von 60 auf bis zu 240 Euro steigen.

Einberechnet sind zudem die Logistik und die Miete für Wahllokale. Diese Kosten sind für zwei mögliche Termine berechnet, um zum einen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen zu wiederholen sowie zum anderen in Teilen die Bundestagswahl in Berlin. Die berechneten Gesamtkosten sollen am Dienstag im Senat mit dem Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Gerichtshof entscheidet am 16. November

Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November sein Urteil zur Gültigkeit der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung am 28. September hatte er unter Hinweis auf schwere Wahlfehler sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen.

Sollten die Richterinnen und Richter zu dem Entschluss kommen, dass die Wahlen nicht rechtens waren, müsste in ganz Berlin wieder gewählt werden. Für eine Wiederholungswahl bleibt laut Landeswahlleiter eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid. Der neue Landeswahlleiter von Berlin, Stephan Bröchler, hat bereits erklärt, dass ein Wahltermin um den 12. Februar 2023 in Betracht kommt.

Auch im Fall einer Wahlwiederholung läuft die aktuelle Legislaturperiode weiter. Das heißt, die nächste reguläre Abgeordnetenhauswahl findet im Jahr 2026 statt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 31.10.2022, 11 Uhr

67 Kommentare

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  1. 67.

    Es gibt keinerlei Hinweise auf einen Wahlbetrug, insofern sollten SIe nicht einfach falsche Behauptungen aufstellen. Es war ein Verwaltungsversagen des zuständigen Innensenators Andreas Geisel und des zuständigen Innenstaatssekretärs Akmann, die damit dem Land auch noch einen finanziellen Schaden iHv 39 Millionen Euro zugefügt haben, ohne zurückzutreten...

  2. 66.

    Es war ganz klar Wahlbetrug und deswegen muss die Wahl wiederholt werden es liegt nicht an den Wählern sondern an den Politikern und Wahlveranstaltern es gibt nirgends einen größeren Saustall als in Berlin

  3. 65.

    Man kann es nicht glauben, wie das Steuergelt zum Fenster rausgeworfen wird.
    In Berlin klappt seitens des Senats in letzter Zeit überhaupt nichts mehr.


  4. 64.

    Das hatte sicherlich seine Gründe, rechtfertigt doch aber keine Wahlwiederholung. Der Ort der Stimmabgabe wurde jedem Wähler rechtzeitig mitgeteilt und wem es zu weit war, der konnte Briefwahl beantragen, ein Briefkasten ist überall um die Ecke. Ich habe Wahlen in Südamerika miterlebt, da reisten die Leute 2 Tage mit dem Bus an, um ihre Stimme abzugeben. In Deutschland haben wir es da sehr bequem und etwas Warten kann einem Bürger schon zugemutet werden, ohne dass die Wahl gleich ungültig wird.

  5. 63.

    Nein! Auch im öffentlichen Dienst gibt es Menschen, bei denen Wochenendarbeit zum normalen Arbeitsalltag gehört, ohne zusätzliche Bezahlung.

  6. 62.

    Wie verhält es sich mit den Mandaten und Senatoren sollten die Wahl stimmen entsprechend weniger ausfallen und es keine Mandat für die Abgeordneten geben. Wird das Mandat trotzdem bis Ende der Legislaturperiode behalten oder wird es dann beendet?

  7. 61.

    Es sind nicht nur falsche Stimmzettel verteilt worden, nach Jahren im gleichen Wahllokals in unsere Straße, mussten alle auf die andere Seite des Bezirks und umgekehrt. Wer hat sich das ausgedacht? Im Sport, nennt man das Schiebung.

  8. 60.

    Wenn es diese ganzen WAHLPANNEN seitens des Berliner Senats nicht gegeben hätte, bräuchte es diese MILLIONENAUSGABE auch nicht.

    Sehr geehrte Damen und Herren der RGR-KOALITION, bitte einmal mehr auf Sorgfalt achten und nicht nach dem Motto

    "ES WIRD SCHON GUTGEHN"

    arbeiten, dann gäbe es diese zusätzlichen Kosten auch nicht.

    Diese vielen MILLIONEN hätte Berlin für wichtige Dinge z.B. die Bildung der Kinder oder die Schulsanierung ausgeben können.

  9. 59.

    Ich glaube, Herr Friedrich (Kommentar 53) hat recht. Einen Wählerwillen rückwirkend erkennen zu wollen, indem man unter veränderten Voraussetzungen eine Wahl teilweise wiederholt, dürfte von vornherein nicht seriös möglich sein.

  10. 58.

    Das finde ich eine gute Idee, dazu sind bestimmt auch all die vielen Neuwahlforderer hier bereit …

  11. 57.

    Einmal,aber richtig ist immer preiswerter,das weiß jeder Handwerker und Pfusch kostet Geld.Immer!
    Hoffentlich lernt der Senat wenigstens daraus.

  12. 56.

    Wenn sie Zweifel an einer Wahlwiederholung haben sollten sie sich von einem Anwalt beraten lassen und u.U. vor Gericht ziehen. Da wird ihre Frage dann beantwortet!

  13. 55.

    Kommt das nicht einer Wahlmanipulation gleich, wenn mit dem Wissen und Erleben von heute, nach einem Jahr Tätigkeit der in Rede stehenden Personen, eine Wahl wiederholt wird? Es wird doch wohl keiner behaupten wollen, dass daran noch irgendetwas wirklich vergleichbar wäre.

  14. 54.

    Nach den Veröffentlichungen des Verfassungsgerichts sieht es eher so aus ,dass alle wählen. Darauf beziehen sich auch die Verlautbarungen des Senats. Also gehe ich mal davon aus, dass wir alle wählen.

  15. 53.

    Was für eine Geldverbrennung! Den wahren Wählerwillen von damals werden wir auch in einer Nachwahl nicht ermitteln. Es wird jetzt einfach eine Teil-Neuwahl mit völlig anderen Voraussetzungen. Dem Wählerwillen von damals entspricht in Wirklichkeit das damalige Ergebnis der Wahl am besten. Die weitaus meisten Wähler konnten auch in den Wahllokalen wählen, wo einige nicht wählen konnten oder in denen auch nach 18:00h noch gewählt wurde. Die wenigen würden wahrscheinlich nicht völlig anders gewählt haben, als die, die wählen konnten. Durch diese Teil-Neuwahl entsteht keine größere Gerechtigkeit und die Blamage bleibt auf alle Fälle. Die Verantwortlichen werden leider nie zur Rechenschaft gezogen oder gar zur Kasse gebeten. Also bitte: Keine unsinnige und ungerechte Geldverbrennung!

  16. 52.

    also ein wahltag in berlin kostet nur ca. 8€ je wahlberechtigten, so günstig, dann könnten wir uns auch stichwahlen für die erstimmen leisten.

  17. 51.

    "es wird mit den gleichen Kandidaten wie 2021 gewählt...."
    Das hat ja nix zu sagen, vielleicht haben die Berliner Wähler ja auch dazu gelernt und betrachten die momentane Situation
    in ihrer Stadt heute ganz anders als bei der letzten Wahl!
    Ich bin echt gespannt wie sich der Wähler entscheidet.......

  18. 49.

    39 Mio. € sind sehr viel. Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind aber, sofern sie keine mandatsrelevanten Fehler aufweisen, für eine lebendige DEMOKRATIE erheblich wertvoller, unverzichtbar und durch nichts zu ersetzen.

  19. 48.

    "Da es eine Wahl ist, können völlig andere Ergebnisse heraus kommen." Maybe, wenn, was ich nicht glaube, ganz Berlin neu wählen würde. Bei Nachwahlen in den "Pannen-" Wahlkreisen wird es wohl keine gravierenden Änderungen geben.

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