Als Altanschließer gelten Eigentümer von Grundstücken, welche bereits vor der Wiedervereinigung an die Wasser- und Abwasserversorgung angeschlossen waren. Der Stichtag ist der Tag der Deutschen Einheit, der 3. Oktober 1990. Die bisherige Regelung: Auch Altanschließer müssen sich mit Beiträgen an Investitionskosten in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die seit der Wiedervereinigung entstanden sind, beteiligen - zum Beispiel für modernere Kläranlagen. Alle Anschließer können von den Kommunen und Wasser- und Abwasserzweckverbänden auch rückwirkend an diesen Kosten beteiligt werden. So haben zumindest das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Landesverfassungsgericht in jüngerer Zeit entschieden.
Im März 2013 aber urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass öffentliche Abgaben nur zeitlich begrenzt erhoben werden dürfen, es also eine Verjährung geben muss.
Inzwischen aber hat das Bundesverfassungsgericht in zwei weiteren Verfahren deutlich gemacht, dass Brandenburg Regelungsbedarf in Sachen Verjährung von Beitragsforderungen hat.
Die Altanschließer, alleine in Cottbus sind es rund 9.000 Haushalte, fordern, dass sie von Beiträgen für frühere Investitionen befreit werden. Zehntausende in ganz Brandenburg haben gegen ihre Zahlungsbescheide der Zweckverbände Widerspruch eingelegt, manche auch vor Gericht geklagt. Wer einmal an die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung angeschlossen ist, argumentieren sie, darf nicht Jahrzehnte später mit Beiträgen dafür belastet werden. Sie fordern, die Finanzierung der Wasser- und Abwassersysteme überall auf ein reines Gebührenmodell umzustellen, bei dem jeder nur nach seinem Verbrauch zur Kasse gebeten wird.
Dieses Modell gibt es seit langem in zahlreichen Zweckverbänden und Stadtwerken, so beispielsweise in größeren Städten wie Potsdam oder Frankfurt (Oder). Aber auch kleinere Kommunen wie Rheinsberg oder Zehdenick haben sich für eine Umstellung auf das Gebührenmodell entschieden. Rheinsberg beispielsweise gab sechs Millionen Euro an Anschlussbeiträgen zurück und finanziert nun alle Investitionen ins Wassernetz nur noch über Gebühren.