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Audio: Inforadio | 24.03.2020 | Nina Amin | Quelle: Archivfoto, dpa / Florian Schuh

Corona-Krise

In Berlin werden vorerst keine Wohnungen geräumt

In der Corona-Krise raus aus der Wohnung, weil die Miete nicht bezahlt wurde? Vorerst muss sich diese Sorgen in Berlin niemand machen, teilte der Justizsenat am Dienstag mit. Auch unbezahlte Gas-, Wasser- und Stromrechnungen haben vorerst keine Folgen.

In Berlin werden bis auf Weiteres keine Wohnungen geräumt. Auch wer seine Wasser-, Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlt hat, muss sich keine Sorgen machen. Das teilten Stadtentwicklungs-senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag auf einer Pressekonferenz mit.

So habe der Senat Maßnahmen beschlossen, den Mieterschutz für die Dauer der Corona-Krise zu verbessern und Wohnungsverlust zu vermeiden. "Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es von äußerster Dringlichkeit, dass die Menschen sich überwiegend in ihren Wohnungen aufhalten", sagte Lompscher. Deshalb sei es wichtig, den "Mietern Sicherheit in Bezug auf den Erhalt ihrer Wohnung zu geben". Solidarität dürfe "keine leere Worthülse sein", so Lompscher weiter.

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Sollten Mieter bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der Berlinovo ihre Miete nicht bezahlen können, würden "individuelle und kulante" Lösungen vereinbart werden, wie es in einer Mitteilung der Justizverwaltung heißt. Deshalb würden keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen. Gleiches gelte für Gewerberäume.

An die privaten Vermieter in Berlin appelliere der Senat, in gleicher Weise zu verfahren. Für die Dauer der Corona-Krise werde der Senat auf die Versorgungsunternehmen darauf hinwirken, dass auf Strom- und Gassperren verzichtet werde.

Behrendt sagte: "Angesichts der wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie erleiden Millionen Menschen enorme finanzielle Einbußen." Es wäre sehr hart für diese Menschen, wenn sie auch noch ihr "Dach über den Kopf verlieren". Daher bräuchten Mieter dringend besseren Schutz.

Auch Zählersperrungen ausgesetzt

Auf Anfrage von rbb24 Recherche teilte die Senatsjustizverwaltung mit, alle Berliner Amtsgerichte, die für Vollstreckungsmaßnahmen zuständig sind, hätten entsprechende Regelungen erlassen. So habe das Amtsgericht Köpenick den Gerichtsvollzieherinnen und -vollziehern empfohlen, den Außendienst "weitestgehend einzustellen", jeder Kontakt mit Schuldnern oder Gläubigern solle vermieden werden. Auch bereits angesetzte Termine seien nach Rücksprache mit den Gläubigern abgesagt worden.

Von den Maßnahmen profitieren auch all jene, die mit der Bezahlung ihrer Gas-, Wasser oder Stromrechnungen im Rückstand waren. Für den Bereich des Amtsgerichts Charlottenburg gilt, dass Zählersperrungen ausgesetzt werden, "da bei diesen Vollstreckungen in Anbetracht der derzeitigen besonderen Lage" von einer besonderen "Härte für die Schuldnerinnen und Schuldner" auszugehen sei, hieß es vom Amtsgericht Charlottenburg.

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In Neukölln wurden Termine vorläufig abgesagt und verschoben. Ähnlich oder gleichlautend sind die Anordnungen der Amtsgerichte Pankow/Weißensee, Schöneberg, Spandau, Mitte, Tempelhof-Kreuzberg und Wedding. Lichtenberg hat keine besondere Anordnung für Zählersperrungen erlassen, da die GASAG darum gebeten haben soll, "bis zum 20.04.2020 keine Zählersperrungen zu terminieren".

Bis wann die Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. In Spandau wird bis zum 19. April nicht vollstreckt, in Wedding nur bis zum 17. April, andere Amtsgerichte haben keine Angaben zu den Befristungen gemacht.

Finanzämter stellen Vollstreckungsverfahren nicht generell ein

Bei den Berliner Finanzämtern ist die Regelung nicht ganz so eindeutig. Von dort heißt es: "Fortlaufende Einnahmen sind wichtig, um die Liquidität sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu erhalten." Deshalb seien Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren der Berliner Finanzämter nicht generell eingestellt.

Anders als die Energieversorger oder Vermieter können die Finanzämter bei offenen Steuerforderungen direkt Kontensperrungen der säumigen Zahler veranlassen. Allerdings, so heißt es aus der Senatsverwaltung für Finanzen, haben Bund und Länder steuerliche Maßnahmen wegen der Corona-Krise beschlossen. "Danach können diejenigen, die unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen sind, Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub leichter beantragen." Dies sei auch über das elektronische Elster-System möglich, da die "Anrufzahlen und die damit einhergehende Auslastung der Telefonnetze" deutlich gestiegen seien und nicht gewährleistet sei, dass jeder Anrufer durchkommt.

Sendung: Abendschau, 24.03.2020, 19:30 Uhr

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