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Quelle: dpa/Bielecki

Berliner Senat plant Ausweitung

Auch Einreisende auf dem Landweg sollen in Quarantäne

Sofort nach Hause, in Quarantäne und das Gesundheitsamt anrufen - Personen, die per Flugzeug nach Berlin zurückkehren, kennen das Verfahren. Gleiches gilt nun für den Landweg. Der Senat setzt damit eine Bundesverodnung um. Ausnahmen gibt es auch hier.

Nach der 14-tägigen Quarantänepflicht für Flugreisende soll es eine solche Verpflichtung nun auch für Menschen geben, die auf dem Landweg aus dem Ausland nach Berlin kommen. Der Senat will die Regelung, die das Corona-Krisenkabinett am Montag bundesweit beschlossen hatte, bei einer Sondersitzung an diesem Donnerstag in Landesrecht umsetzen.

Die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus werde entsprechend ergänzt, hieß es am Mittwoch aus der Innen- und der Gesundheitsverwaltung. Berliner, die über die Flughäfen Tegel und Schönefeld in der Hauptstadt ankommen, sind bereits seit dem 3. April verpflichtet, eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Für sie besteht auch eine Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern. Bei Verstößen wie der Nichteinhaltung der Quarantäne droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Ausnahmen gelten auch auf dem Landweg

Es gibt aber Ausnahmen etwa für Diplomaten oder Menschen, die sich aus beruflichen Gründen in Berlin aufhalten wollen. Diese Ausnahmen sollen nun auch für Personen gelten, die aus anderen Staaten etwa per Auto oder Zug nach Berlin kommen - wenn sie keine Corona-Symptome zeigen. Das können Bauarbeiter oder Pflegekräfte sein. Allerdings dürfen wegen Restriktionen in Nachbarstaaten Deutschlands auch diese momentan kaum noch einreisen.

In erster Linie dürfte die Quarantänepflicht Deutsche und Ausländer betreffen, die dauerhaft in Berlin leben und sich noch im Ausland aufhalten. Eine vor rund drei Wochen gestartete Rückholaktion der Bundesregierung für rückkehrwillige Deutsche in aller Welt ist noch nicht abgeschlossen.

Sendung: Inforadio, 08.04.2020, 15:30 Uhr

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