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Quelle: imago images/Bach

Medienbericht

Berliner Kirchengemeinde klagt gegen Gottesdienst-Verbot

Eine katholische Kirchengemeinde in Berlin geht juristisch gegen das aktuelle Verbot von
Gottesdiensten vor. Der "Freundeskreis St. Philipp Neri" habe dazu beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, heißt es in einem Bericht von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" [tagesschau.de].

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"Supermärkte haben auch offen"

Die Gemeinde will dem Bericht zufolge erreichen, dass sie künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern feiern darf. Sie will sich verpflichten, den durch die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern unter den Besuchern zu gewährleisten. Außerdem sollen Namen, Adressen und Telefonnummern der Besucher festgehalten werden.

Der Anwalt der Gemeinde erklärte, das umfassende Veranstaltungsverbot des Berliner Senats stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Religionsausübung dar und ist insoweit unwirksam".

Gemeinde sieht sich nur päpstlichem Recht unterworfen

Probst Gerald Goesche, der Priester der Gemeinde, wird mit den Worten zitiert: "Wenn Supermärkte offen haben, können auch Gottesdienste gefeiert werden." Die Religionsfreiheit gehöre zu den grundgesetzlich verbrieften Rechten, und das Verbot wegen der Corona-Krise sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, kritisierte Goesche am Sonntag. "Deshalb hat sich der Freundeskreis unseres Instituts dazu entschlossen, den Rechtsweg zur Überprüfung zu beschreiten und einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht." 

Der Propst betonte, dass man sich vor Infektionen mit dem Covid-19-Virus schützen müsse. Auch unter den Gläubigen gebe es die Furcht vor Ansteckung. Deshalb seien Vorsichtsmaßnahmen wichtig. "Es muss jedoch einen Mittelweg geben zwischen einem totalen Verbot und einer kompletten Freigabe."

Die katholische Kirche in Deutschland missbillige die Klage der kleinen Berliner Gemeinde, heißt es in dem Bericht von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung weiter. In Kreisen der Deutschen Bischofskonferenz sei von einem Alleingang die Rede. Die sehr traditionelle Gemeinde St. Philipp Neri sehe sich nicht in die Strukturen der katholischen Kirche in Deutschland eingebunden, sondern vielmehr päpstlichem Recht unterworfen.  Ein Sprecher des Gerichts erklärte, der Antrag sei eingegangen. Es soll im Lauf der Woche über ihn entschieden werden.

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