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Audio: Inforadio | 10.07.2020 | 08:00 Uhr | Thomas Weber | Quelle: dpa/Andreas Gora

Investitionsbank Berlin

Unternehmen und Freiberufler können Überbrückungshilfe beantragen

Ab Freitag können bestimmte Firmen und Unternehmer Anträge für ein weiteres Corona-Hilfspaket des Bundes stellen.

Die Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August ist für kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen gedacht. Voraussetzung ist, dass den Betroffenen im April und Mai mindestens 60 Prozent der Umsätze durch die Coronakrise weggebrochen sind.

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Bis zu 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten sollen erstattet werden

Bezahlt werden bis zu 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von über 70 Prozent, 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzzeinbruch von 50 bis 70 Prozent und 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 40 Prozent bis 49 Prozent, darunter Mieten oder Grundsteuern.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Betrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Um Betrug vorzubeugen, kann man sich nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf der Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de anmelden.

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