Betrugsverfahren in Berlin - 30.000 Euro Corona-Soforthilfen für Firmen, die es nicht gibt

Fr 03.07.20 | 18:34 Uhr
Das Amtsgericht Tiergarten am 19.06.2018 (Bild: imago images/Christian Ditsch)
Video: Abendschau | 03.07.2020 | Tobias Schmutzler | Bild: imago images/Christian Ditsch

Zum Auftakt des ersten Prozesses um Betrug mit Corona-Beihilfen hat der Angeklagte am Freitag zugegeben, mehr als 30.000 Euro an Soforthilfen kassiert zu haben. Der 31-Jährige erklärte in dem Verfahren wegen Subventionsbetrug vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, zunächst für seine Gebäudereinigungsfirma einen Antrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt zu haben. Als das Geld dann auf sein Konto geflosssen sei, habe er noch für weitere Firmen Gelder beantragt.

Laut Anklage existierten fünf der Firmen aber gar nicht und auch für seine eigene Firma bestand demnach kein Förderbedarf.

Ermittlungen nach Verdachtsmeldung durch die Bank

Nach einer Verdachtsmeldung seiner Bank ermittelte die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte kam dann Ende April in Untersuchungshaft. Inzwischen hat er das Geld zurückgezahlt.

In zwei Wochen soll nun ein Sachbearbeiter der Investitionsbank Berlin (IBB) als Zeuge gehört werden. Vorwürfe richten sich dabei auch gegen die Bank. Demnoch soll das Unternehmen die Anträge auf Soforthilfen nicht genügend überprüft haben und so dem Betrug Vorschub geleistet haben.

Der Angeklagte soll die finanzielle Unterstützung aus Programmen des Berliner Senats sowie des Bundes mit zwei mutmaßlichen Mittätern online beantragt haben.

Mehr als 600 weitere Verfahren in Berlin

Laut Anklage gab es die fünf weiteren vom Angeklagten angegebenen Firmen gar nicht, und die sechste angegebene Firma habe ihre Geschäfte auch nach dem Lockdown fortführen können, so dass der vom Angeklagten angegebene Bedarf für eine Förderung auch dort nicht bestanden habe. Von den beantragten Förderung seien genau 35.010 Euro tatsächlich ausgezahlt worden.

Bei der Staatsanwaltschaft haben sich inzwischen Hunderte Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts bei Soforthilfen angesammelt; allein bis zum 25. Juni waren es nach Angaben der Behörde 660 Verfahren.

Das ARD-Magazin Kontraste hatte vor wenigen Tagen berichtet, dass in 15 Bundesländern die Identitäten der Antragsteller überprüft wurden, bevor Soforthilfen ausgezahlt wurden, nur in Berlin sei dies nicht geschehen. Die IBB hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie habe es durch unzureichende Prüfungen Betrügern zu leicht gemacht.

Sendung: Inforadio, 03.07.2020, 14 Uhr

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