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Quelle: dpa/Achille Abboud

Zwei Wochen auf der Straße des 17. Juni

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Corona-Protest-Camp

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung bestätigt. Das teilte das Gericht am Sonntagabend in Karlsruhe mit. Die Dauermahnwache in Berlin war vom 30. August bis zum 14. September geplant.

Das Gericht in Karlsruhe hatte über einen Eilantrag gegen das vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erlassene Verbot des Camps entschieden. Der Antragsteller wehre sich dagegen, dass ihm untersagt wurde, in Berlin auf der Straße des 17. Juni zwischen dem 30. August und dem 14. September ein Protestcamp einzurichten, hatte ein Gerichtssprecher erklärt. Für diesen Zeitraum war das Camp beantragt worden.

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OVG: "Weitgehend inhaltsleere Anmeldung"

Das OVG hatte das Verbot des Polizeipräsidenten für die Dauermahnwache, die das Verwaltungsgericht Berlin erlaubt hatte, bestätigt. Der 1. Senat des OVG hatte bemängelt, es fehle an prüffähigen Angaben des Anmelders dazu, ob und in welchem Umfang Versammlungsort und Infrastruktur für das vorgesehene Versammlungsthema wesensnotwendig seien. Es handele sich überdies um eine weitgehend inhaltsleere Anmeldung.

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