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Quelle: dpa/Britta Pedersen

Aktuelle Pandemieverordnung

In Berlin besteht Testpflicht für alle mit Kontakt zu Kunden oder Gästen

Die aktuelle Berliner Corona-Verordnung hält eine handfeste Überraschung parat: Wer mit Kundschaft oder Gästen zu hat, muss sich seit Sonntag einmal pro Woche auf Sars-CoV-2 testen lassen. Die Regelung wird möglicherweise ab Mittwoch noch verschärft.

In Berlin gilt seit Sonntag eine Testpflicht auf Sars-CoV-2 für alle, die beruflich mit Kundschaft in Kontakt kommen. Das geht aus der aktualisierten Pandemieverordnung hervor, die am Samstag veröffentlicht wurde [berlin.de].

Unter dem Punkt 6a ist dort geregelt, dass Arbeitgeber ein Testkonzept für die Belegschaft erarbeiten müssen. Wer am Arbeitsplatz präsent ist - also nicht von zu Hause aus arbeiten kann -, muss die Möglichkeit erhalten, sich einmal pro Woche auf das Coronavirus testen zu lassen.

Und weiter: "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen, sind verpflichtet, das Angebot [...] wahrzunehmen." Nachweise über die Testungen müssen bis zu vier Wochen augebewahrt werden. Laut der Verordnung müssen sich auch Selbstständige testen lassen. Auch sie müssen Nachweise darüber für vier Wochen aufheben.

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Zehntausende Berufstätige betroffen

Für Angestellte führt die Verordnung aus, dass Schnellltests "zur Selbstanwendung" durchgeführt werden können - also organisiert durch den Arbeitgeber. Bei Selbstständigen ist dies nicht der Fall. Sie müssen sich demnach bei einer offiziellen Stelle testen lassen.

Ausnahmen werden nicht genannt. Damit besteht nun in Berlin eine regelmäßige Testpflicht für Zehntausende Menschen - egal, ob sie in einem Späti tätig sind, in einer Boutique oder einem Supermarkt, aber auch für Angestellte in Kundenzentren oder Handwerker. Die Pressestelle der Gesundheitsverwaltung war zunächst für rbb|24 nicht zu erreichen.

Neue Verordnung wird schon am Mittwoch ersetzt

Der "Tagesspiegel" berichtet, dass der Senat plant, die Regel offenbar noch zu verschärfen: Jeder, der in Berlin beruflich mit Kundschaft oder Gästen in Kontakt steht, muss sich demnach künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen und die entsprecheden Nachweise für vier Wochen aufheben.

Die aktuelle, noch bis inklusive Dienstag geltende Verordnung war am 23. März vom Senat beschlossen und anschließend vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) vorgestellt worden. Von verpflichtenden Tests war dabei allerdings keine Rede.

Am Mittwoch wird die bisherige Verordnung durch eine veränderte Version ersetzt. Die entsprechenden Eckpunkte dazu sind am Samstag beschlossen worden.

Sendung: Abendschau, 29.03.2021, 19.30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 30.03.2021 um 12:56 Uhr geschlossen

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