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Video: rbb Spezial | 13.03.2021 | 20:15 Uhr | Quelle: rbb

Corona-Maßnahmen

Müller mahnt Änderungen bei der Bundesnotbremse an

Mit einer bundesweit einheitlichen Notbremse will die Regierung die Corona-Pandemie in den Griff bekommen - inklusive Ausgangssperren. Der Berliner Regierende Bürgermeister Müller forderte im rbb, man müsse in der Krise auch "ein Stück Normalität zurückgewinnen".

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat den Kabinettsbeschluss zur Bundesnotbremse kritisiert.

"Wir müssen doch sehen, dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen." Es seien wichtige Erfahrungen, zu sehen, wie etwas in der Gastronomie oder in der Kultur funktioniere, sagte Müller am Dienstagabend im rbb. Er hoffe deshalb, dass diese Erfahrungen in den Beratungen des Bundestages noch Einfluss finden werden.

"Ein Stück mehr juristische Sicherheit"

Müller befürwortete allerdings, dass es mit der Bundesnotbremse einen "anderen Rechtsrahmen" gebe, der "auch ein Stück mehr juristische Sicherheit" gebe. "Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein", sagte Müller in der Sendung rbb Spezial.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, stellte noch einmal klar, dass die FDP das Vorhaben ablehnt. "Dass wir eine Verordnungsermächtigung des Bundes aufnehmen, die alles, was die Länder machen, konterkarieren kann, ist mit den Freien Demokraten nicht zu machen."

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Kubicki sieht massiven Eingriff in Grundrechte

Vor allem gegen eine Ausgangssperre wende sich die FDP. Mehrere Verwaltungsgerichte hätten Ausgangssperren gekippt, mit der Begründung, sie trügen zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens nichts bei. "Das ist ein sehr massiver Eingriff in die Grundrechte", so Kubicki. Vor dem Hintergrund, dass Ausgangssperren für die Gesamtbevölkerung gelten würden, also auch für bereits Geimpfte, sagte er weiter: Man könne "Geimpften und Genesenen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, nicht verbieten, nachts nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen." Wenn diese nicht gesondert berücksichtigt würden, werde das Gesetz in Karlsruhe keinen Bestand haben.

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Sendung: rbb Spezial, 13.04.2021, 20:15 Uhr

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