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Video: Brandenburg aktuell | 15.06.2021 | Ismahan Alboga | Quelle: imago images/Stefan Zeitz

Lockerungen in Brandenburg

Keine Maskenpflicht im Freien mehr, beliebig viele Kontakte - und offene Clubs

Keine Maskenpflicht im Freien und an Grundschulen mehr: Die Brandenburger Landesregierung hat weitere Lockerungen beschlossen. Auch viele andere Beschränkungen können künftig wegfallen.

Die Brandenburger Landesregierung hat angesichts sinkender Infektionszahlen weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. So würden sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung.

Zudem soll die Maskenpflicht im Freien komplett entfallen. Auch in Grundschulen und Horten müssen Kinder keine Masken mehr tragen. Weiter gelten soll die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen wie in Geschäften und im Nahverkehr. "Mit dem heutigen Beschluss gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Öffnung in unserem Land", sagte Woidke.

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Lockerungen im Freien, Regeln im Innenräumen

Eine Testpflicht entfalle weitgehend, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in einer Region fünf Tage lang unter 20 liege, erklärte der Regierungschef. Landesweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag 6,2. "Derzeit gilt diese Erleichterung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg", sagte Woidke.

Die Umgangsverordnung sieht als kritische Marke eine Sieben-Tage-Inzidenz von 20 an. Unter dieser Marke seien Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Freien aufgehoben, sagte Woidke.

Die Maskenpflicht in Innenräumen bestehe weiterhin, entfalle aber wenn beim Sitzen der Abstand gewart werden kann. Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Gäste seien daher wieder möglich. Die Daten müssten zur Kontaktverfolgung jedoch weiterhin aufgenommen werden.

Diskotheken und Tanz-Clubs können öffnen

Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern außerhalb des privaten Raums gilt weiter. Eine Ausnahme, wo die Testpflicht weiterhin unabhängig von der Inzidenz gilt, sind Schulen, Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Kontaktsport und Diskotheken und Clubs.

Auch Diskotheken und Tanz-Clubs könnten mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen.

Touristische Übernachtungen in Brandenburg sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen Versammlungen Auch sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen sind in Brandenburg im Gegnsatz zu Berlin erlaubt.

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Woidke: Unbeschwerter Sommer, aber auch schöner Herbst

Die Umgangsverordnung tritt bereits am 16. Juni 2021 in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Ursprünglich sollten die Beschlüsse erst in der darauffolgende Woche getroffen werden. "Dank der guten Werte können wir diesen nächsten Schritt früher gehen", sagte Woidke.

Er dankte den Bürgern, die mit ihrem Verhalten dazu beigetragen hätten, dass die Infektionszahlen so weit heruntergegangen seien. "Daher können wir den Menschen nun viel mehr Freiheit zurückgeben." Die Hygiene- und Abstandsregeln müssten aber weiter eingehalten werden, mahnte der Regierungschef. Im Umgang mit dem Virus sei weiter Vorsicht geboten. "Wir freuen uns auf einen unbeschwerten Sommer, aber wir wollen auch einen schönen Herbst erleben."

Auch Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nannte die Entwicklung "extrem erfreulich". Dennoch müsse bei einer Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 20 eine Bremse eingezogen werden. "Wir wollen vorsichtig bleiben und nicht das Kind mit dem
Bade ausschütten."

Sendung: Brandenburg Aktuell, 15.06.2021, 19:30 Uhr

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