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Audio: Inforadio | 27.07.2021 | Christoph Reinhardt | Quelle: Andreas Gora

Berliner Justiz

Wer Geldstrafe nicht zahlt, muss wieder mit Haft rechnen

Wegen Corona ausgesetzte Haftstrafen müssen in Berlin jetzt wieder verbüßt werden. Das betreffe zu Geldstrafen verurteilte Menschen, die nicht gezahlt oder die Summe nicht abgearbeitet haben, teilte die Justizverwaltung mit.

Es seien Menschen, die etwa wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt wurden. In den vergangenen Monaten seien solche Strafen nicht vollstreckt worden. Derzeit verbüßten wieder 165 Menschen die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. In den Berliner Haftanstalten sitzen rund 3.370 Insassen.

Nicht gezahlte Geldstrafen

Ersatzhaft in Berlin erneut ausgesetzt

Straferlass unter bestimmten Voraussetzungen

Zudem hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) einen Gnadenerweis für diejenigen erlassen, bei denen die Ersatzfreiheitsstrafe während der Pandemie nicht vollstreckt werden konnte. Davon profitieren demnach Verurteilte mit Strafen, die zwischen dem 3. November 2020 und 30. Juni 2021 aufgeschoben wurden.

Eine der Voraussetzungen sei eine Verurteilung zu maximal 40 Tagessätzen - oder von 90 Tagessätzen müsste schon die Hälfte verbüßt, bezahlt oder abgearbeitet sein. Zudem werden Betroffene begnadigt, die älter als 60 Jahre sind.

Ausgenommen sind laut Angaben Sexualstraftaten, Fälle von Kinderpornografie, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Infektionsschutzgesetz und Taten aus politischer Motivation, Hass oder gegen die öffentliche Ordnung.

Mit dem Verschieben und dann dem Erlassen der Strafe sollte vermieden werden, dass durch eine hohe Fluktuation das Corona-Virus eingeschleppt wird.

Sendung: Inforadio, 27.07.2021, 08:30 Uhr

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