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Quelle: dpa/Jens Kalaene

Ab 500 Besuchern

Brandenburg verschärft Testpflicht-Grenze für Volksfeste und Fußball

Volksfeste, Fußballspiele, Open-Air-Kino: Ab diesem Montag gilt eine strengere Testpflicht in Brandenburger Regionen, in denen die Inzidenz über 20 liegt. Am Dienstag könnte die Landesregierung zudem die sogenannte 2G-Regel beschließen.

Brandenburg verschärft ab diesem Montag die Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im Freien, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 20 liegt. Das war am Sonntag - außer in Frankfurt (Oder) - in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Fall.

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich nun schon testen lassen, wenn die Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 - falls man noch nicht geimpft oder genesen ist. Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200 auf über 100.

Gastwirte oder Veranstalter entscheiden selbst

Die landesweite Zahl im Krankenhaus aufgenommener Corona-Patienten soll aber die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Leitmaß für Regeln ablösen. Dies hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Das Kabinett berät voraussichtlich am Dienstag über eine neue Corona-Verordnung. Erwogen wird die Einführung der sogenannten 2G-Regel. Das steht im Entwurf für die dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, die rbb|24 vorliegt. Bei dieser Regel können zum Beispiel Gastwirte oder Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) einlassen.

Diskussion über 2G-Regel

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Entwurf: Vorlage eines negativen Tests nicht ausreichend

Bei einer möglichen Einführung der 2G-Regel könnten Veranstalter und Betreiber wie Gaststätten, Clubs, Sportstätten, Theater, Museen oder Tierparks den Zutritt auf Menschen, die geimpft oder genesen sind, limitieren, heißt es in dem Entwurf. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage eines negativen Corona-Tests nicht ausreichend ist, um Kultur- und Freizeiteinrichtungen betreten zu können. Die 2G-Regelung - Geimpfte und Genesene - soll auch für Kinder ab zwölf Jahren gelten. Dies soll auch Anwendung auf das Personal finden, das direkten Kundenkontakt hat, heißt es in dem Papier.

Betreiber und Veranstalter, die die 2G-Regelung anwenden wollen, müssen dies den jeweiligen Gesundheitsämtern anzeigen. Ihnen steht es dann frei, Ungeimpfte der Tür zu verweisen. Wer die 2G-Regel anwendet, kann dann seine volle Platzkapzität ausnutzen. Bei Veranstaltungen soll dem Entwurf zufolge die Besucherzahl auf 5.000 limitiert werden; im privaten Rahmen im Freien auf 100 und in Innenräumen auf 50

Bei Impfquote auf hinteren Plätzen

Brandenburg hinkt bei der Impfquote hinter den meisten Bundesländern hinterher. Fast ein Dreivierteljahr nach dem Start der Corona-Impfungen haben 60 Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger eine erste Dosis verabreicht bekommen.

Rund 1,5 Millionen Menschen seien einmal geimpft, berichtete das Gesundheitsministerium am Montag. Vollständig geimpft sind demnach 1,4 Millionen Menschen, das entspricht 56,3 Prozent der Bevölkerung. Mit der Quote der Erstimpfung liegt Brandenburg im Ländervergleich hinter Sachsen und Thüringen auf dem drittletzten Rang, bei der vollständigen Impfung hinter Sachsen auf dem zweitletzten Platz.

Sendung: Inforadio, 13.09.2021, 06:00 Uhr

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