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Quelle: dpa/Andreas Franke

Verordnung verlängert

Maskenpflicht im Brandenburger Nahverkehr gilt weitere vier Wochen

Die Brandenburger Landesregierung verlängert um weitere vier Wochen die Infektionsschutz-Verordnung. Mit diesem Beschluss gelte weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr, teilte das Kabinett am Dienstag mit.

Auch die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sei weiter vorgeschrieben. Die verlängerte Verordnung gilt nach den Angaben bis einschließlich 23. Juni.

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Die Infektionsschutzverordnung schreibt vor, dass in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Besucherinnen und Besucher für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts ebenso wie Beschäftigte eine FFP-2-Maske tragen. Auch in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP-2-Maske tragen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.05.2022, 15 Uhr

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