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Audio: Antenne Brandenburg | 18.11.2019 | Michael Lietz | Quelle: rbb24

Ex-Polizist freigesprochen

Staatsanwaltschaft Neuruppin drohen selbst Ermittlungen

Für einen Brandenburger Ex-Polizisten ging der Korruptionsprozess am Frankfurter Landgericht glimpflich aus: Er wurde am Montag freigesprochen. Gleichzeitig erhob das Gericht in dem Fall schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.

Ein Korruptionsprozess am Frankfurter Landgericht endete am Montag nicht nur mit einem Freispruch für einen ehemaligen leitenden Brandenburger Polizisten. Der Staatsanwaltschaft Neuruppin, die in dem Fall die Anklage erhoben hatte, drohen nun selbst Ermittlungen.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Neuruppin lasse sich nicht beweisen, deshalb sei der ehemalige Polizist freizusprechen, so das Gericht am Montag.

Richter: Vorwürfe absurd und teilweise erlogen

Dem Mann war vorgeworfen worden, er habe sich 2012 bestechen lassen. Er hatte als leitender Polizeibeamter einen Beratervertrag unterschrieben - und zwar genau bei der Firma, bei der die Polizei kurz zuvor neue Wärmebildkameras für ihre Hubschrauber gekauft hatte. Die Nebentätigkeit sei allerdings zuvor von den Vorgesetzten genehmigt worden, sagte Gerichtssprecher Jasper Schüler-Dahlke. 

Das Landgericht Frankfurt kritisierte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin ungewöhnlich hart. Die Vorwürfe seien absurd und teilweise erlogen, sagte der Vorsitzende Richter und kündigte an, die Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu übergeben. Diese müsse entscheiden, ob gegen die Neuruppiner Kollegen wegen Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung zur Rechtsbeugung und Nötigung ermittelt wird.

Auch Ex-Polizist erwägt Klage

Der ehemalige Polizist erklärte nach dem Urteil, er überlege, ob er in einem Zivilprozess entgangene Verdienstausfälle und Schadensersatz einklagen wird. Er hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2016 die Polizei auf eigenen Wunsch verlassen.

Der Fall hatte Wellen bis in den Potsdamer Landtag geschlagen. 2016 sollte Brandenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke den Abgeordneten erklären, warum die Nebentätigkeit überhaupt genehmigt worden war. Diese Frage hat der Strafprozess am Frankfurter Landgericht aber auch nicht beantworten können.

Video: rbb24 | 18.11.2019

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