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Audio: Antenne Brandenburg | 07.07.2020 | Quelle: imago images/M. Müller

Drei Bewohner in Durchgangszimmer

Gericht bemängelt Enge in Flüchtlingsheim trotz Corona-Pandemie

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer Gemeinschaftsunterkunft in Müncheberg (Märkisch-Oderland) bemängelt. Die Wohnverhältnisse des Mannes ständen nicht in Einklang mit den gültigen brandenburgischen Corona-Umgangsverordnung, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Durch "den Verbleib in einem Gemeinschaftszimmer mit beliebigen Dritten, in dem das Abstandsgebot (...) nicht einzuhalten ist", sei der Mann einem erhöhten Risiko" ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Über den Fall hatte zuvor die "Märkische Oderzeitung" berichtet.

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Der alleinreisende Geflüchtete lebt in Müncheberg gemeinsam mit zwei anderen Bewohnern in einem etwa 24 Quadratmeter großen Zimmer, das noch als Durchgangszimmer genutzt wird. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet und wollte während der Corona-Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.

Darauf besteht jedoch laut Gericht kein Anspruch. Deshalb wurde der Antrag des Mannes abgelehnt. Er könne jedoch eine Einzelunterbringung beantragen, so der Hinweis des Richters.

Das Sozialministerium will jetzt den Beschluss prüfen. In erster Linie sei jedoch die Kommune zuständig, hieß es.

"Mancherorts werden sechs Quadratmeter unterschritten"

Der Brandenburger Flüchtlingsrat begrüßte den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Das jetzige Urteil habe Vorbildcharakter, weil es eine Lebenssituation beschreibe, die vielerorts üblich sei, sagte Sprecherin Ivana Domazet dem rbb.

Jedem Menschen stehe ein Unterbringungsplatz von nur sechs Quadratmetern zur Verfügung, sagte sie. "Mancherorts wird das sogar unterschritten." Unter solchen Bedingungen sei laut Domazet der nötige Corona-Abstand von eineinhalb Metern nicht einzuhalten.

Aus diesem Grund setzt sich der Brandenburger Flüchtlingsrat für den generellen Anspruch auf Einzelunterkünften für Geflüchtete ein. Ivana Domazet forderte eine getrennte Unterbringung der Geflüchteten in eigenen Wohnungen. Die bisherigen Unterkünfte seien teilweise gesundheitlich belastend, sagte sie. "Menschen wohnen dort miteinander jahrelang auf sehr kleinem Raum. Deshalb fordern wir grundsätzlich die Abschaffung von Sammelunterkünften." Wie dies umgesetzt werden soll, ließ Domazet offen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.07.2020, 16:30 Uhr

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