Drei Bewohner in Durchgangszimmer - Gericht bemängelt Enge in Flüchtlingsheim trotz Corona-Pandemie

Di 07.07.20 | 18:02 Uhr
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Symbolbild: Ein Schild mit der Aufschrift Sammelunterkunft Auflösen hängt an einem Fahrrad während einer Fahrradsternfahrt für die Auflösung von Sammelunterkünften für Geflüchtete, Potsdam. (Quelle: imago images/M. Müller)
Audio: Antenne Brandenburg | 07.07.2020 | Bild: imago images/M. Müller

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer Gemeinschaftsunterkunft in Müncheberg (Märkisch-Oderland) bemängelt. Die Wohnverhältnisse des Mannes ständen nicht in Einklang mit den gültigen brandenburgischen Corona-Umgangsverordnung, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Durch "den Verbleib in einem Gemeinschaftszimmer mit beliebigen Dritten, in dem das Abstandsgebot (...) nicht einzuhalten ist", sei der Mann einem erhöhten Risiko" ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Über den Fall hatte zuvor die "Märkische Oderzeitung" berichtet.

Beengte Wohnverhältnisse

Der alleinreisende Geflüchtete lebt in Müncheberg gemeinsam mit zwei anderen Bewohnern in einem etwa 24 Quadratmeter großen Zimmer, das noch als Durchgangszimmer genutzt wird. Der Mann hatte sich vor Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet und wollte während der Corona-Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.

Darauf besteht jedoch laut Gericht kein Anspruch. Deshalb wurde der Antrag des Mannes abgelehnt. Er könne jedoch eine Einzelunterbringung beantragen, so der Hinweis des Richters.

Das Sozialministerium will jetzt den Beschluss prüfen. In erster Linie sei jedoch die Kommune zuständig, hieß es.

"Mancherorts werden sechs Quadratmeter unterschritten"

Der Brandenburger Flüchtlingsrat begrüßte den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Das jetzige Urteil habe Vorbildcharakter, weil es eine Lebenssituation beschreibe, die vielerorts üblich sei, sagte Sprecherin Ivana Domazet dem rbb.

Jedem Menschen stehe ein Unterbringungsplatz von nur sechs Quadratmetern zur Verfügung, sagte sie. "Mancherorts wird das sogar unterschritten." Unter solchen Bedingungen sei laut Domazet der nötige Corona-Abstand von eineinhalb Metern nicht einzuhalten.

Aus diesem Grund setzt sich der Brandenburger Flüchtlingsrat für den generellen Anspruch auf Einzelunterkünften für Geflüchtete ein. Ivana Domazet forderte eine getrennte Unterbringung der Geflüchteten in eigenen Wohnungen. Die bisherigen Unterkünfte seien teilweise gesundheitlich belastend, sagte sie. "Menschen wohnen dort miteinander jahrelang auf sehr kleinem Raum. Deshalb fordern wir grundsätzlich die Abschaffung von Sammelunterkünften." Wie dies umgesetzt werden soll, ließ Domazet offen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.07.2020, 16:30 Uhr

6 Kommentare

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  1. 5.

    Deiner Sprache hat es nicht gut getan. Und um auf das Thema zurückzukommen: bestand damals auch eine Pandemie mit hohem Infektionsrisiko? Oder wolltest du einfach auch einmal was "zum Besten geben"?

  2. 4.

    Also wa. Mal was aus der Zoppzeit. Meine Familie hat ewig in einer 67 qm großen Wohnung gelebt. Zwei Erwachsene und fünf Kinder. Mal rechnen wa.... Und meine Eltern waren froh in diese Wohnung ziehen zu können.

  3. 3.

    Was sagt uns das, wir haben keinen Platz mehr.....!

  4. 2.

    Landrat Gernot Schmidt wird ja von mancher Seite seit Jahren schon für seine konsequente Haltung in den Asylangelegenheiten kritisiert. Ich habe aber den Eindruck, dass in Märkisch-Oderland sowohl in Sachen Corona, als auch wenn es um die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Geflüchteten geht die Situation geordnet und geräuschlos läuft. Das die betroffenen Menschen sich in Deutschland mehr als 6 Quadratmeter erhoffen ist doch völlig normal. Aber wie "franzkeDienstag, 07.07.2020 | 18:48 Uhr" schon richtigerweise geschrieben hat anerkannte Asylbewerber, also Menschen die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben jetzt schon alle Rechte und Möglichkeiten sich eine Wohnung zu mieten. Ich wünschte die achso rechtschaffenen Unterstützer würden sich auch dann einbringen und nicht nur, wenn es darum geht durch Klagen Sand ins Getriebe der überlasteten Verwaltungen zu streuen.

  5. 1.

    Seehofer packt seinen alten Plan mit den Zentren an der EU Aussengrenze wieder aus. Schon an der EU Aussengrenze nicht berechtigte Asylbewerber zurückschicken.
    Denn der Personenkreis, der jetzt in Sammelunterkünften hier lebt, hat ohnehin eine geringe Chance auf Asyl. Anerkannte Asylbewerber werden jetzt schon auf normale Wohnungen verteilt.

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