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Video: Brandenburg aktuell | 19.01.2022 | C.Hölscher/M.Nowak | Quelle: Soeren Stache/dpa

Geplantes Agrarstrukturgesetz

Landesbauernverband will Investoren nicht vollkommen "verteufeln"

Investoren, die mit Landwirtschaft nichts zu tun haben, legen ihr Kapital verstärkt in riesigen Äckern an. Einfache Landwirte dagegen werden durch steigende Bodenpreise in ihrer Existenz bedroht. Brandenburg will dem einen Riegel vorschieben.

Der Landesbauernverband sieht das geplante Brandenburger Agrarstrukturgesetz zu Bodenverkäufen kritisch. Die Landesregierung will damit ortsfremden Spekulanten den Kauf von Ackerflächen erschweren und so das sogenannte "Landgrabbing" verhindern. Die neuen Regelungen dürften aber nicht dazu führen, dass mögliche Investoren grundsätzlich nicht mehr beim Ackerboden-Kauf zum Zug kommen, sagte Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbands, dem rbb.

Wendorff: Landwirtschaft kann nicht gänzlich auf Investoren verzichten

"Landwirtschaft wie andere Bereiche leben davon, das investiert wird. Man sollte nicht von vornherein alle Investoren verteufeln, denn die brauchen wir auch, wenn sich unsere Agrarwirtschaft weiterentwickeln will. Und das will sie", sagte Wendorff. Deshalb sei es wichtig, "dass Investoren aus anderen Regionen dann hier in unseren Dörfern ortsansässig werden und ihre Kinder in die Kindergärten bringen. Das wäre vielleicht unser Wunschdenken."

Bauernbund pocht auf das Kriterium Ortsansässigkeit

Der konkurrierende Bauernbund, er vertritt vor allem kleine Familienbetriebe, fordert besonders strenge Regeln. "Wir vermissen weiterhin, dass die Ortsansässigkeit festgezurrt werden muss, um den Heuschrecken, die von auswärts kommen, klarzumachen, dass sie hier leben und wohnen müssen, wenn sie hier Flächen erwerben", sagte Präsident Marco Hintze.

Landwirtschaftsminister Vogel will bis zum Sommer Gesetzentwurf vorlegen

Mittlerweile sind nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums fast 60 Prozent der deutschen Agrarflächen im Eigentum von Nichtlandwirten. In Brandenburg wurden bislang 25 Prozent der Agrarflächen im Land an Nichtlandwirte verkauft. Das müsse sich ändern, findet eine Mehrheit des Brandenburger Landtags.

"Es muss für alle Landwirte möglich sein, durch die Bewirtschaftung ein auskömmliches Einkommen zu erzielen. Das kann nur geschehen, wenn die Kauf- beziehungsweise Pachtpreise für den Acker angemessen sind und keinen Spekulationen unterliegen", erklärte die uckermärkische Abgeordnete Christine Wernicke (BVB/Freie Wähler). Im Kern sei man sich im Ziel einig, betonte der Linke Abgeordnete Thomas Domres, "dass wir keine anonymen Investoren-Landwirtschaft haben wollen, sondern ortsgebundene Betriebe mit regionaler Wertschöpfung. Es geht um den richtigen und rechtssicheren Weg."

In der Folge wurde Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) nun von einer Mehrheit im Potsdamer Landtag beauftragt, bis zum Sommer ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten.

Juristisch nicht unkompliziert

Für den Ostbrandenburger Wendorff sei es eine juristische Herausforderung, dies umzusetzen, denn immerhin gehe es um Eingriffe in privates Eigentum. Grundgesetz und EU-Recht setzen enge rechtliche Grenzen. Ziel des Gesetzes sei es, dass Landwirte ihr Land nicht mehr meistbietend verkaufen können. Ortansässige Landwirte sollen nach den Plänen des Agrarministers beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen bevorzugt werden.

Historisch bedingt

So wie in ganz Ostdeutschland gibt es in Brandenburg große Agrargesellschaften mit riesigen Landflächen - ein Erbe der Kollektivierung der Landwirtschaft im DDR-Sozialismus. Viele Landwirte im Rentenalter suchten Käufer für ihre Agrargesellschaften, so das bundeseigene Thünen-Institut. Diese Betriebe seien aber häufig viel zu groß und damit zu teuer für einzelne Landwirte, heißt es weiter. Auf diese Weise kommen immer wieder millionen- oder gar milliardenschwere Investoren ins Spiel, die Landkauf als Anlagemöglichkeit bei niedrigen Zinsen betrachteten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 20.01.2022, 07:30 Uhr

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