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Audio: Antenne Brandenburg | 19.07.2022 | VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Datenschutz- und Greenwashing-Vorwürfe

Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Der Verbraucherzentralen-Bundesverband hat Klage beim Landgericht Berlin gegen Tesla erhoben. Einerseits geht es um Datenschutzbedenken, andererseits wird dem US-Konzern Greenwashing mittels irreführender Werbung vorgeworfen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wirft dem US-amerikanischen Elektroauto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO2-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Deshalb sei beim Landgericht Berlin im Mai eine Klage gegen den US-Konzern eingereicht worden, wie VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel dem rbb am Dienstag bestätigte.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres habe der Verband eine Abmahnung bei Tesla vorgelegt. Der US-Konzern habe daraufhin Teil-Unterlassungserklärungen in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens abgegeben. Offen blieben aber Erklärungen zu umweltbezogenen Werbeaussagen und zum sogenannten "Wächter-Modus".

Daher wurde nun gegen den E-Fahrzeughersteller geklagt, teilte die Verbraucherzentrale zunächst selbst mit [vzbv.de]. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Von Tesla gab es bislang keine Reaktion.

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"Wächter-Modus" missachtet offenbar Datenschutz

Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere den "Wächter-Modus" der Autos. Mit diesem überblicken geparkte Tesla-Fahrzeuge per Kamera ihre Umgebung. "Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen", erklärte Heiko Dünkel im rbb. "Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist."

Demnach bräuchten Nutzerinnen und Nutzer eigentlich stets eine Einwilligungserklärung sämtlicher Passanten, die an dem geparkten Auto vorbeilaufen. Dass der Wächter-Modus trotz großer Datenschutzmängel zugelassen worden sei, weise auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin, so der VZBV.

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Greenwashing durch irreführende Werbung

Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf das Umweltversprechen des US-Konzerns auf seiner Webseite, wonach Tesla-Fahrzeuge keine CO2-Emissionen hätten. Verbraucher würden demnach davon ausgehen, dass durch den Kauf eines Teslas der CO2-Ausstoß durch Autos insgesamt verringert werde. "Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto", heißt es in der Mitteilung des Verbraucherverbands.

"Dabei verschweigt Tesla aber an dieser Stelle, dass der Mutterkonzern 2020 weltweit allein 1,6 Milliarden Euro Umsatz mit dem Handel mit sogenannten CO2-Credits gemacht hat", so Dünkel gegenüber dem rbb. Diese CO2-Zerfikate könnten andere Autobauer nutzen, um ihre eigenen Flottengrenzwerte zu überschreiten.

Der europäische Emissionshandel sei erlaubt, betont Dünkel. Die Verbraucherzentrale werfe Tesla aber eine "Irreführung durch Unterlassen" vor, da derartige Informationen über diesen Handel nur versteckt auf der Konzern-Webseite platziert seien.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.07.2022, 17:30 Uhr

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