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Quelle: dpa/Schoening

Mietendeckel in Berlin

Vonovia hält Mietnachforderungen für "unwahrscheinlich"

Eine Verfassungsklage könnte den Berliner Mietendeckel noch zum Kippen bringen. Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia will auch bei einem Erfolg der Klage in Karlsruhe seine Mieter wohl nicht nachträglich zur Kasse bitten.

Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia will auch bei einem Erfolg der Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel voraussichtlich keine Nachforderungen an seine Mieter in der Hauptstadt stellen.

Sollte Karlsruhe den Mietendeckel für ungültig erklären, hätten die Wohnungsunternehmen wohl die Möglichkeit, die Mieten rückwirkend einzufordern. "Ob wir davon Gebrauch machen würden, halte ich in der aktuellen Situation für eher unwahrscheinlich", sagte Vorstandschef Rolf Buch am Dienstag bei der Hauptversammlung von Vonovia in Bochum.

Vonovia besitzt in Berlin etwa 42.000 Wohnungen. Bei zwei Drittel von ihnen musste trotz des neuen Gesetzes die Miete nicht gekürzt werden, sagte Buch. Deshalb seien die finanziellen Folgen des Mietendeckels mit rund 10 Millionen Euro pro Jahr für Vonovia kein wirtschaftliches Risiko.

Vonovia-Chef erwartet weiteren Druck

Die Branche solle nicht erwarten, dass bei einem Erfolg der Klage alles wieder so wird wie vorher, sagte Buch. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel ganz oder in großen Teilen für verfassungswidrig erachte, "halte ich eine Rückkehr zur Situation von vorher für nahezu ausgeschlossen", so Buch. Er erwarte "weiteren politischen Druck". Fest stehe aber auch, dass der Mietendeckel den Bau dringend notwendiger neuer Wohnungen in Berlin erschwere.

Mietendeckel seit Februar in Kraft

Der vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. FDP und CDU/CSU im Bundestag haben dazu eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Sendung: radioeins, 30.06.2020, 16 Uhr

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