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Quelle: dpa/Fabian Sommer

Antidiskriminierungsgesetz

Berufung im Prozess um nackte Brust eingelegt

Der Fall einer Frau, die sich mit nacktem Oberkörper auf einem Berliner Wasserspielplatz aufgehalten hat, geht in die nächste Verhandlungsrunde. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärte am Montag in Berlin, gemeinsam mit der Frau beim Kammergericht in Berufung zu gehen. Die Berufung wendet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September. Das Gericht hatte damals die Entschädigungsklage der Frau abgewiesen.

Der Fall hatte im Sommer 2021 für Aufsehen gesorgt. Gabrielle L. war damals mit ihrem Kind auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald und hatte sich "oben ohne" gesonnt. Ein Wachdienst und zwei hinzugerufene Polizisten hatten ihr das untersagt und sie aufgefordert, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen.

Entschädigung von 10.000 Euro gefordert

Vor Gericht berief sich die 39-Jährige auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin und machte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro geltend. Das Landgericht wies ihre Klage ab. Nach Meinung der GFF, der Klägerin und ihrer Rechtsanwältin hat das Gericht bei seinem Urteil verkannt, dass bei Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Diskriminierungsverbots angewendet werden müssen.

Mit der Berufung solle nun eine Klarstellung des Berliner Kammergerichts erreicht werden. Zur Begründung hieß es, Bekleidungsvorschriften für weibliche Brüste seien nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend. An die Ungleichbehandlung der Geschlechter seien hohe grundrechtliche Anforderungen gestellt. Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe habe das Berliner Landgericht allerdings "grob verkannt".

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.11.2022, 13 Uhr

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