Antidiskriminierungsgesetz - Berufung im Prozess um nackte Brust eingelegt

Mo 21.11.22 | 12:01 Uhr
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Das Eingangsschild des Wasserspielplatz "Plansche" im Plänterwald. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Bild: dpa/Fabian Sommer

Der Fall einer Frau, die sich mit nacktem Oberkörper auf einem Berliner Wasserspielplatz aufgehalten hat, geht in die nächste Verhandlungsrunde. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erklärte am Montag in Berlin, gemeinsam mit der Frau beim Kammergericht in Berufung zu gehen. Die Berufung wendet sich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September. Das Gericht hatte damals die Entschädigungsklage der Frau abgewiesen.

Der Fall hatte im Sommer 2021 für Aufsehen gesorgt. Gabrielle L. war damals mit ihrem Kind auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald und hatte sich "oben ohne" gesonnt. Ein Wachdienst und zwei hinzugerufene Polizisten hatten ihr das untersagt und sie aufgefordert, ihre Brust zu bedecken oder das Gelände zu verlassen.

Entschädigung von 10.000 Euro gefordert

Vor Gericht berief sich die 39-Jährige auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin und machte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro geltend. Das Landgericht wies ihre Klage ab. Nach Meinung der GFF, der Klägerin und ihrer Rechtsanwältin hat das Gericht bei seinem Urteil verkannt, dass bei Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Diskriminierungsverbots angewendet werden müssen.

Mit der Berufung solle nun eine Klarstellung des Berliner Kammergerichts erreicht werden. Zur Begründung hieß es, Bekleidungsvorschriften für weibliche Brüste seien nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend. An die Ungleichbehandlung der Geschlechter seien hohe grundrechtliche Anforderungen gestellt. Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe habe das Berliner Landgericht allerdings "grob verkannt".

Sendung: rbb24 Inforadio, 21.11.2022, 13 Uhr

46 Kommentare

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  1. 46.

    Auch dieses Thema wieder ein gutes Beispiel, wie hysterisch und intolerant unser Umgang miteinander geworden ist. Noch nicht lange her, da hat sich noch nicht mal im gutbürgerlichen Wilmersdorf irgend jemand aufgeregt, wenn Frauen sich oben ohne im Volkspark oder "Lochowbad" gesonnt haben. Wem's nicht gefällt, guckt weg, hat meine Oma schon gesagt.

  2. 45.

    Und wie viel Rücksicht nehmen Sie in Bezug auf die Frau?Stehen konservative Ansichten vor den Ansichten anderer?Das finde ich ziemlich heuchlerisch.Die Frau saß in der Sonne,sie hat niemanden belästigt oder mit nackter Brust demonstriert und sie allen hingehalten.Und FKK ist was anderes als den Oberkörper zeigen aus meiner Sicht.

  3. 44.

    "Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen???" JA!
    Gleiches Recht für alle! - Und bitte weiterlesen.
    Gehen Sie mal vor die Tür. Sie werden sich wundern, wie viele "nur provozieren und Aufmerksamkeit erlangen."!
    Mittlerweile ermitteln sogar Staatsanwälte in Sachen Provokation und Aufmerksamkeit einer letzten Generation.
    Ach! bestrafen soll man Provokanten und Aufmerksamkeitshäscher, aber denen die es rechtsstaatlich versuchen, ein faires Verfahren absprechen finden Sie in Ordnung?
    Denken Sie mal drüber nach!

  4. 43.

    "Ach und diese Regel gibt Frauen die Erlaubnis bewußt zu provozieren? "
    Selbst wenn eine Zuckerschnecke völlig belagfrei ihren Weg kreuzt, sind anzügliche Bemerkungen oder gar angrabschen ein absolutes NoGo. Dem/der Prüden steht natürlich der Rechtsweg offen.

  5. 40.

    2. Teil:Und zu der Frage,ob unsere Gerichte sich mit soetwas beschäftigen müssen?Ja,müssen sie. Das gehört zu einem Rechtsstaat dazu.Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn streiten,möchten Sie das vielleicht auch von unabhängiger Seite geklärt haben.Das ist ihr Recht.Berlin mag auch größere Probleme haben, aber das ist eine andere Debate.

  6. 39.

    Sich sonnen an einem Ort, an dem auch andere Eltern mit ihren Kindern sind? Ein solches Vorhaben zeigt wie wenig die Frau Rücksicht nimmt auf die Ansichten Dritter und die wie sie die Erziehungsmethoden Dritter achtet. Selbst in unserem sehr liberalen europäischen Kulturkreis gibt es Eltern, die Wert auf, aus der Sicht der Frau, konserative Ansichten bei der Erziehung legen, oder meinen sie beide Geschlechter könnten an allen Orten FKK machen?

  7. 38.

    Ich verstehe nicht, warum sich alle hier so echauffieren. Wenn man den Fall verfolgt hat, weiß man, dass die Frau nicht provozieren, sondern sich lediglich sonnen wollte. Und die Absichten, die dieser Frau hier unterstellt werden, sind ungeheuerlich. Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie fürs grillen oder laut Musik hören derart angegangen werden würden, wärend andere
    es dürften?

  8. 37.

    Kinder schämen sich nur dann für Naktheit, wenn Eltern oder Gesellschaft ihnen dies eintrichtern.

  9. 36.

    Kinder haben überhaupt kein Schamgefühl mit Naktheit.
    Erst man man ihnen das ins Hirn eindrillt.
    Ich bin als Kind am FKK an der Ostsee groß geworden.
    Nakt sein war für mich völlig normal.
    Erst nach der Wende wurde mir bekannt, dass Naktheit mit einer Scham behaftet sein soll, was ich bis heute nicht begreife.
    Eine barbusige Frau im Park mit Hose ist völlig normal.
    Da sollte man viel eher sich darum kümmern, dass öffentliches Urinieren von Männern bzw. Vermüllung und exzessiver Öffentlicher Alkohol- und Drogenmissbrauch geahndet wird. Aber da scheint Berlin ja alles zu tolerieren.

  10. 35.

    Ich bin auch ein Mann und befürworte ganz klar das Recht der Frau, sich barbusig in einen Park zu setzen.
    Wir Männer machen das ja auch.
    Diese ganze Prüderie der Skandalisierung eines Busens geht mir sowas von auf den Wecker!

  11. 34.

    hmm.. interessant, dass sich hier vorallem Männer echauffieren.. Ich finde es klasse, daß sie Recht bekommen hat. Es geht mir echt auf'n Kecks, das mittlerweile selbst Kleinkinder auf Wasserspielplätzen oder Badeseen blöd angemacht werden, sich zu bekleiden. Was ist aus unserer freien Körperkultur geworden? Alles blankziehen muss ja nicht unbedingt sein aber mittlerweile hat dass alles einen verklemmten Raum eingenommen, kaum zu ertragen..

  12. 33.

    Bart und Glatze sekundäre Geschlechtsorgane? Wo hatten Sie Biologieunterricht?
    Ich glaube, dass Sie manche Bevölkerungsgruppen in Berlin und deren Ansichten nicht kennen. Ich missbillige auch deren Ansichten, aber wie wäre es, wenn auch Frauen Rücksicht nehmen würden auf die Ansichten Dritter, insbesondere in Gegenwart von Kindern?

  13. 32.

    Liebes KG, laßt doch die Frau ruhig blank ziehen, wenn das zu ihrer Persönlichkeit gehört und sie nach Ansicht des ehrwürdigen Gerichts für ganz passabel vorzeigbar einzustufen sei, denn das was arbeitende oder sonnenbadende Männer so an Brüsten präsentieren ist auch häufig noch weniger geil und ich nehme mich davon selber nicht aus!
    Wenn aber ein Mann ohne Hose in die S- oder U-bahn steigt, um da hinzupinkeln, dann ist das tolerabel und o.k. so?

  14. 31.

    Auch wenn ich ein Mann bin, dein Kommentar ist toll-das 'Nippelthema' wird ja in letzter Zeit sehr aktiv diskutiert. Wenn wir nicht soviel uns mit anderen beschäftigen, hätten alle ein schöneres Leben. Allerdings 10000 Euro Schadenersatz sind natürlich krass!!

  15. 30.

    "Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen??? " Das werden sie in Zukunft noch häufiger müssen; dieses Anti-Diskriminierungsgesetz öffnet Tür und Tor. Am besten läuft man nur noch mit gesenktem Blick und Pflaster vorm Mund, ein falscher Blick zum richtigen Zeitpunkt und man findet sich vor'm Kadi wieder.

  16. 28.

    Müssen sich unsere Gerichte wirklich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen??? Die Dame will doch nur provozieren und Aufmerksamkeit erlangen.

  17. 27.

    Was passiert denn, wenn sich ein „Prozesshansel“ mit einem großen Schniedel sonnt ? Bekommt der auch etwas, damit er einpackt ?

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