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Audio: rbb24 Inforadio | 02.04.2023 | Nicola Graf | Quelle: DPA/Xamax

Antidiskriminierungsgesetz

Berliner Ombudsstelle registriert mehr Beschwerden über Diskriminierung

Wer sich in Berlin von Behörden diskriminiert fühlt, kann sich dank eines besonderen Gesetzes dagegen wehren. Immer mehr Menschen nutzen dies, wie aktuelle Zahlen der entsprechenden Ombudsstelle zeigen.

Die Beschwerden, die nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG) bei der zuständigen Ombudsstelle ankommen, sind vielfältig. Und sie werden mehr. 2022 gab es 645 Hinweise (2021: 613), wie Leiterin Doris Liebscher der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Im ersten Quartal des aktuellen Jahres habe es 205 Beschwerden gegeben. Das seien 45 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, so die Juristin.

Bei den Beschwerden gibt es nach ihren Angaben drei große Themenkomplexe: Rassismus (2022: 36 Prozent), Behinderung (24 Prozent) und Geschlecht/geschlechtliche und sexuelle Identität (12 Prozent). Diese Zahlen entsprächen den Statistiken anderer Beratungsstellen, hieß es.

Diskriminierung im Alltag

Derzeit verzeichne ihre Einrichtung eine zudem "große Beschwerdelast im Bereich Bildung", so Liebscher. "Derzeit sind wir die einzige staatliche Stelle, die Diskriminierungen im Bereich der Bildung behandelt." Man sei sie mit den Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sowie Beratungsstellen für Schuldiskriminierung in Kontakt. "Es hat sich rumgesprochen, dass es uns gibt."

Die meisten Beschwerden erreichen Liebscher und ihr Team nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit Behördenkontakt - etwa nach dem Gang zum Gesundheits-, Standes- oder Jugendamt oder der Kfz-Zulassungsbehörde. "Das sind Ämter, mit denen die Menschen im ganz Alltäglichen zu tun haben - und wo es für sie um etwas geht." Ein weiterer Bereich seien Sicherheit und Ordnung - also Erfahrungen mit Polizei, Ordnungsamt oder Security-Firmen etwa bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG).

Menschen mit Migrationsgeschichte erlebten bei Behörden schnell Mehrfachdiskriminierungen, so Liebscher. Aber auch bei tauben oder schwerhörigen Menschen gebe es großes Potenzial für Diskriminierung. Obwohl die Gebärdensprache eine anerkannte Sprache sei, fehle es an entsprechenden Dolmetschern bei den Behörden. "Bei den Mitarbeitenden herrscht dann viel Unsicherheit im Umgang mit den Menschen - und daraus resultiert dann Diskriminierung." Solche individuellen Fälle offenbarten auch strukturelle Diskriminierung. Dazu zähle die Sprache in Formularen aber auch, ob eine Behörde barrierefrei zugänglich ist.

Ombudsstelle unterstützt bei Klagen

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an die Ombudsstelle, die bei der Justizverwaltung angesiedelt ist [berlin.de]. Dann wird der Vorwurf geprüft und zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen gesucht. Betroffene werden aber auch bei Klagen unterstützt.

Der bislang prominenteste Fall ist die Entschädigungsklage einer Frau, die wegen ihres nackten Oberkörpers eines Wasserspielplatzes verwiesen wurde. Diese blieb 2022 vor dem Landgericht Berlin ohne Erfolg. Der Fall wird die Justiz weiter beschäftigen, weil die Frau Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Unabhängig davon hat die Ombudsstelle erreicht, dass der Spielplatz seine Nutzungsordnung ergänzt hat und der freie Oberkörper für alle Besucher erlaubt ist.

Diskriminierungsfreie Haus- und Badeordnung

Berliner Bäderbetriebe erlauben ab sofort "oben ohne" für alle

Nachdem eine Frau Beschwerde bei der Landesstelle für Gleichbehandlung eingereicht hatte, weil sie nicht wie andere "oben ohne" in einem Berliner Schwimmbad schwimmen durfte, passen die Bäderbetriebe die Regeln an.

Hilfe, auch bei nicht Zuständigkeit

"Wir haben den Auftrag, außergerichtlich zu schlichten", erklärte Liebscher. Das gelinge oft. "Viele Menschen wollen nicht klagen. Es geht um eine Entschuldigung. Um die Anerkennung, dass dem Menschen ein Unrecht geschehen ist - und dass es nicht wieder passiert."

Etwa gut ein Drittel der Fälle, die die Ombudsstelle erreichen, fallen nicht unter das LADG, berichtete Liebscher. Es handele sich um Diskriminierung auf der Arbeit, durch private Vermieter oder Ladendetektive, die schwarze Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollierten. Dies Menschen würden qualifiziert beraten und an entsprechende Organisationen verwiesen. "Das kostet Zeit. Aber wir wollen die Menschen an die richtige Stelle verweisen", betonte sie.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.04.2023, 11:30 Uhr

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