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Quelle: dpa/John Fedele

Impfberechtigung für zwei Nahestehende

Berliner Schwangere sollen Kontaktpersonen dem Arzt melden

Schwangere aus Berlin können bei ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin maximal zwei nahestehende Personen angeben, die zur Impfung gegen das Coronavirus berechtigt sind. Das haben die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin am Mittwoch mitgeteilt.

Kontaktpersonen von Schwangeren - darunter auch die werdenden Väter - seien nach Paragraf 3 der Impfverordnung impfberechtigt, heißt es in der Mitteilung. Die Namen der Personen sollten im Rahmen einer Impfberatung beim behandelnden Arzt genannt werden.

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Gemäß den Plänen der zuständigen Senatsverwaltung melden die Ärzte die Kontaktpersonen ihrer Patientinnen der KV Berlin, die daraufhin individuelle Impfeinladungen auf den Namen der jeweiligen Kontaktperson generiert.

Die Einladungsschreiben würden dann durch die gynäkologische Praxis an die Kontaktpersonen verschickt, hieß es in der Mitteilung weiter. Die Schreiben enthielten einen Code. Dieser sei nötig, um einen Impftermin zu buchen. Gesundheitsverwaltung und KV wiesen darauf hin, dass die Schreiben nach Verfügbarkeit des Impfstoffes generiert würden. Die ersten Einladungen würden am 23. März zur Verfügung gestellt.

Ob dann auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht, ist derzeit unklar. In Berlin wurden am Mittwoch rund 6.000 Impftermine abgesagt oder verschoben, weil das Mittel von Astrazeneca derzeit nicht verwendet werden darf. Dabei handelt es sich laut Gesundheitsverwaltung sowohl um Erst- als auch um Zweitimpfungen, wie ein Sprecher sagte.

Sendung: Abendschau, 17.03.2021, 19:30 Uhr

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