Impfberechtigung für zwei Nahestehende - Berliner Schwangere sollen Kontaktpersonen dem Arzt melden

Mi 17.03.21 | 16:15 Uhr
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Symbolbild: Schwangere Frau im Krankenhauszimmer (Quelle: dpa/John Fedele)
Bild: dpa/John Fedele

Schwangere aus Berlin können bei ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin maximal zwei nahestehende Personen angeben, die zur Impfung gegen das Coronavirus berechtigt sind. Das haben die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin am Mittwoch mitgeteilt.

Kontaktpersonen von Schwangeren - darunter auch die werdenden Väter - seien nach Paragraf 3 der Impfverordnung impfberechtigt, heißt es in der Mitteilung. Die Namen der Personen sollten im Rahmen einer Impfberatung beim behandelnden Arzt genannt werden.

Gemäß den Plänen der zuständigen Senatsverwaltung melden die Ärzte die Kontaktpersonen ihrer Patientinnen der KV Berlin, die daraufhin individuelle Impfeinladungen auf den Namen der jeweiligen Kontaktperson generiert.

Die Einladungsschreiben würden dann durch die gynäkologische Praxis an die Kontaktpersonen verschickt, hieß es in der Mitteilung weiter. Die Schreiben enthielten einen Code. Dieser sei nötig, um einen Impftermin zu buchen. Gesundheitsverwaltung und KV wiesen darauf hin, dass die Schreiben nach Verfügbarkeit des Impfstoffes generiert würden. Die ersten Einladungen würden am 23. März zur Verfügung gestellt.

Ob dann auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht, ist derzeit unklar. In Berlin wurden am Mittwoch rund 6.000 Impftermine abgesagt oder verschoben, weil das Mittel von Astrazeneca derzeit nicht verwendet werden darf. Dabei handelt es sich laut Gesundheitsverwaltung sowohl um Erst- als auch um Zweitimpfungen, wie ein Sprecher sagte.

Sendung: Abendschau, 17.03.2021, 19:30 Uhr

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14 Kommentare

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  1. 14.

    Das die Alten besonders geschützt werden sollen und müssen galt von Anfang an, nun sind sie nicht mehr besonders schützwürdig.
    Im Falle der Schwangeren sollen nur die Kontaktpersonen geimpft werden, obwohl nicht erwiesen ist, dass sie keine Infektionquelle mehr sind. Deswegen ist das derzeitige Hauptziel der Impfung: Schutz vor schweren Verlauf.
    Wie passt das dann zusammen?

  2. 13.

    Die Impfung ist nicht die Lösung.

  3. 12.

    Noch mal: Kontaktpersonen von Schwangeren zählen in die selbe Impfgruppe wie die über-70-jährigen. Und die Kontaktpersonen zu ermitteln dauert seine Zeit. Bis die dann ihre Einladung haben, geschweige denn einen Termin, dauert es auch noch. In der Zeit können die über-70-jährigen in aller Ruhe weitergeimpft werden. Bitte nicht vergessen, dass die Schwangeren auch ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-Verlauf haben und genauso dringend geschützt werden sollten und auf Impfmöglichkeiten warten wie die "Alten".

  4. 11.

    Die über 70-jährige warten vergeblich auf Impfeinladungen, aber andauernd werden an unterschiedliche jüngere Gruppen Einladungen angekündigt. Scheint, dass die Alten besonder geschützt werden sollen, das gilt nicht mehr.

  5. 10.

    Die Kontaktpersonen von Schwangeren sind auch in der Gruppe 2. Bis diese überhaupt erfasst sind, geschweige denn eine Einladung erhalten, sind die Einladungen an den Rest der Gruppe 2 möglicherweise schon raus...

  6. 9.

    Kontaktpersonen Schwangerer sind ebenso in Prio 2 wie ü70jährige und chronisch Kranke. Bis gestern haben die Schwangeren genauso unwissend gewrtet, wie die chronisch Kranken. Hoffen wir, dass es sich für alle in Prio2 endlich klärt.

  7. 8.

    Wir sind also schon bei den Kontaktpersonen von Schwangeren, obwohl noch nicht einmal die über 70jährigen und die chronisch Kranken der Gruppe 2 eine Einladung haben? Es wurde hier schon einmal gefragt. An wen wendet man sich, wenn keine Einladung kommt, obwohl man eigentlich dran ist. Wer ist zuständig, wenn offensichtlich etwas schiefgelaufen ist. Das muss man fragen, wenn man in den Medien Bilder von jungen Sportlehrern sieht, die bereits geimpft werden.

  8. 7.

    Ein erst 60 jähriger Freund mit Diabetes, COPD und Herzerkrankung hoffte nach der ursprünglichen Priorisierung auch baldige Impfung. Nach den ganzen Neuerungen rechnet er mit Weihnachten ...

  9. 6.

    Und was ist mit Brandenburger Schwangeren?!

  10. 5.

    Auf jeden Fall! Aber Code ist Code und sobald der verschickt ist (Anfang 2022, ich bin halt Optimist) ist es egal, ob das Kind vielleicht sogar schon eingeschult wurde... natürlich nicht vor Ort sonder virtuell

  11. 4.

    Bis das alles beantragt,verschickt und ein Termin gemacht bzw endlich der Termin bevor steht.... hat die Schwangere längst entbunden

  12. 3.

    Heureka! Hoffentlich klappt das dann jetzt auch fix mit den Codes. :)

  13. 2.

    Wann bekommen Impfberechtigte Jahrgang 1949 die Impfeinladung? Sind die bereits alle versandt?
    Wohin kann man sich wenden, wenn die Einladung nicht ankommt?

  14. 1.

    Nur eine Verständnisfrage: die Privatversicherten fallen auch darunter ?

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