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Quelle: dpa/Andreas Franke

Brandenburg

Polizei registriert keine Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

In der Nacht sind in Brandenburg keine Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen registriert worden. Das teilte der Lagedienst des Polizeipräsidiums in Potsdam am Samstag mit.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten seit Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag von 22.00 bis 5.00 Uhr für Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Grund dafür ist die hohe Zahl der Neuinfektionen und die Ausbreitung von Mutationen. Ausnahmen gibt es - analog zur Regelung, die zu Weihnachten in Brandenburg galt - nur für triftige Gründe, etwa den Weg zur Arbeit. Wer ohne triftigen Grund das Haus oder die Wohnung verlässt, dem drohen Bußgelder von 50 bis 250 Euro. Ein entsprechender Bußgeldtatbestand wurde am 30. März neu in den Brandenburger Bußgeldkatalog aufgenommen.

Elbe-Elster nach wie vor mit höchster Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Brandenburg derzeit bei 145. Vor einer Woche gab das Gesundheitsministerium einen Wert von 135 an.

Was die regionalen Infektionszahlen angeht, liegt nach Angaben des Gesundheitsministeriums nach wie vor der Landkreis Elbe-Elster mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 260,2 an der Spitze - am Samstag vor einer Woche betrug der Wert 266. In Frankfurt (Oder) ist der Inzidenzwert mit 199,1 wieder unter die Marke von 200 gerutscht. Die Uckermark hat am Samstag mit 79 die geringsten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gemeldet.

In Brandenburg gilt dort eine regionale Notbremse, wo die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über 100 liegt. Dann darf sich ein Haushalt - mit Ausnahme der Ostertage - nur noch mit einer weiteren Person treffen, Einkaufen mit Termin ist wieder gestrichen, auch Museen haben dann wieder zu.

Sendung: Brandenburg aktuell, 03.04.2021, 19:30 Uhr

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