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Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Außengastronomie öffnet wieder

Diese Regelungen gelten seit Freitag für Restaurants und Bars

Kneipen, Bars und Restaurants dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Gäste in Berlin und Brandenburg müssen vor einem Besuch negativ getestet sein, aber nicht vorab reservieren. Ausnahmen gelten für Genesene und Geimpfte. Alle Regelungen im Überblick.

Ab Freitag können in Berlin und großen Teilen Brandenburgs Bars, Kneipen, Restaurants und Kantinen ihre Außenbereiche wieder für Gäste öffnen, sofern die SIeben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt. In Innenbereichen dürfen Betreiber allerdings nach wie vor keine Gäste bewirtschaften. Zudem gilt zwischen 23 und 5 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot.

Für den Außenbereich gelten pro Tischgruppe die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen maximal 5 Personen aus zwei Haushalten zusammensitzen, Kinder bis 14 Jahren sowie Genesene und Geimpfte sind ausgenommen. Sie dürfen zusätzlich hinzukommen.

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Negativer Test ist Pflicht

Alle Gäste ab 6 Jahren müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die Tests können entweder in einem Testzentrum erfolgen oder unter Aufsicht des Gaststättenpersonals vor Ort. [berlin.de] Genesene oder geimpfte Personen müssen ebenfalls einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

In Brandenburg müssen Gäste zudem vorab reservieren, "lebenspraktisch" soll dies auch noch vor Ort möglich sein, teilte das Brandenburger Gesundheitsministerium mit. [msgiv.brandenburg.de]

Zur Kontaktnachverfolgung müssen persönliche Daten wie Vor- und Familienname, vollständige Adresse und E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anwesenheitszeit aller Gäste dokumentiert werden. Hierfür kann sowohl eine Kontaktliste als auch die Luca-App verwendet werden.

Die Kontrolle der Angaben obliegt in Berlin den Ordnungsämtern, in Brandenburg ist der Gaststättenbetreiber dazu verpflichtet, "die Angaben der Gäste auf Plausibilität zu überprüfen."

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Maskenpflicht und Mindestabstand

Die Gaststättenbetreiber sind dazu verpflichtet, zwischen den einzelnen Tischen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten. Bei Kundenkontakt müssen Angestellte eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Gäste müssen diese nur tragen, wenn sie ihren Tisch verlassen. Speisen und Getränke dürfen hingegen nur am eigenen Tisch verzehrt werden. Selbstbedienung an offenen Buffets ist nicht erlaubt.

Sollten sich Gäste nicht an die Regelungen halten, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Der Gastwirt darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

Sendung: inforadio, 6 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 21.05.2021 um 21:17 Uhr geschlossen

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