Datenschutzbericht 2020 - Zahlreiche Verstöße bei Corona-Kontaktlisten in Brandenburg

Mo 03.05.21 | 13:22 Uhr
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Liste zum Eintragen von Kontaktdaten in einem Restaurant (Quelle: imago images/Seeliger)
Bild: www.imago-images.de/Seeliger

Die Brandenburger Datenschutzbehörde hat im vergangenen Jahr zahlreiche Verstöße bei der Erstellung von Kontaktlisten wegen der Corona-Pandemie festgestellt. So hätten Gästelisten mit Adressen vielfach ungeschützt im Eingangsbereich von Gaststätten ausgelegen, berichtete die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dagmar Hartge, am Montag im Landtag.

Ein Gastronom habe die Listen sogar für Werbezwecke genutzt und müsse mit einem Bußgeld
rechnen. Eine Kontrolle in mehr als 50 brandenburgischen Gaststättenbetrieben ergab: In 30 Fällen wurden mehr Daten erhoben als vorgeschrieben war und in 36 Fällen haben Cafés und Restaurants die Löschfrist nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt.

Unverhältnismäßig sei auch die Verwendung von Gästelisten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Behörden, berichtete Hartge. So habe die Landesforstbehörde gegen 50 Teilnehmer einer Geburtstagsparty im Wald ein Bußgeld von jeweils 35 Euro verhängt.

Nach einem Hinweis der Datenschutzbehörde habe die Forstverwaltung aber akzeptiert, dass dies unverhältnismäßig sei, so Hartge. Das Gesundheitsministerium habe in der Eindämmungsverordnung auch präzisiert, dass die Kontaktlisten nur zur Auskunftserteilung an die Gesundheitsämter zu nutzen seien.

Sendung: Brandenburg aktuell, 03.05.2021, 19:30 Uhr

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9 Kommentare

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  1. 9.

    Nina, kann ich nur bestätigen. Die Arbeit des LDA Brandenburg empfinde auch ich aus eigener Erfahrung als katastrophal. Die "Selbstdarstellung" der Frau Hartge kaschiert alles so schön und so fein ...

  2. 8.

    Nina:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 03.05.2021 um 17:32
    Der Artikel behandelt die Selbstdarstellung der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, so, wie in den Vorjahren auch. Die Corona-Pandemie ist nur Mittel zum Zweck. Die Hinweise von "Leser" sind tw. schon bekannt, dennoch verweigert die Frau Hartge die Pflichterfüllung. So ist das, leider, wenn der Landtag mit sich beschäftigt ist...."

    Nina hat offenbar einen ganz anderen Artikel gelesen.

    Falls Nina aber mit "Selbstdarstellung" die Darstellung der eigenen Arbeit meint, so ist das genau das, was eine Behörde unter anderem auch zu leisten hat.

  3. 7.

    Der Artikel behandelt die Selbstdarstellung der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg, so, wie in den Vorjahren auch. Die Corona-Pandemie ist nur Mittel zum Zweck. Die Hinweise von "Leser" sind tw. schon bekannt, dennoch verweigert die Frau Hartge die Pflichterfüllung. So ist das, leider, wenn der Landtag mit sich beschäftigt ist....

  4. 5.

    Hat dieser Beitrag von "Leser" irgendetwas mit dem Thema hier zu tun? NEIN! Thema verfehlt! Setzen! Fünf!

  5. 4.

    Na das war doch zu erwarten. Und da wundern sich noch Einige das ein falscher Name angegeben wurde.

  6. 3.

    .... im vergangenen Jahr .... gab es noch Listen
    Jetzt kann man eine von den beiden App‘s nehmen, wenn man mit der Zeit geht.

  7. 2.

    Und sicher wird Frau Hartge auch in diesem Jahr den Landtag und die Bevölkerung Brandenburgs hinters Licht führen und nicht die desolaten Zustände in ihrer Institution offenlegen, wofür sie fachlich und dienstrechtlich verantwortlich zeichnet. Der Innenausschuss, der sie bestellt und abberufen kann, sollte endlich die vorliegenden Hinweise aufgreifen und die notwendige Reform einfordern.

    Bspw. kann es nicht sein, dass namentlich bekannte Mitarbeiter wie Herr M.R. Vorgänge über mehrere Jahre nicht bearbeiten, obwohl Bearbeitungsfristen einzuhalten sind. Und weshalb reagiert Frau Hartge nicht auf Beschwerden? Weshalb werden der Kinder- und Jugendschutz und die Durchführung von Wahlen strälichst vernachlässigt? Usw.

  8. 1.

    •Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen von Infizierten unterliegen grundsätzlich einer Absonderungspflicht; hiervon gibt es eine Ausnahme für geimpfte Personen sowie für genesene Personen, soweit die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    Baden-Württemberg geht voran.
    Und nun kommt der Datenschutz ins Spiel....
    Wenn man nicht in Quarantäne muss, wieso sollte man seine Kontaktdaten überall und nirgends angeben müssen.... für irgendeine Statistik ?
    Das wäre dann auch das AUS für die Luca App.... aber was machen schon die paar Millionen, die die gekostet hat.

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