rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Audio: Antenne Brandenburg | 13.10.2021 | Christian Riedel | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Testpflicht, Open-Air-Veranstaltungen und Gesangsunterricht

Änderungen bei Brandenburger Corona-Regeln treten in Kraft

In Brandenburg gelten ab Mittwoch wieder leicht geänderte Corona-Regeln. Sie betreffen unter anderem die Testpflicht in der Innengastronomie und die Bedingungen für Open-Air-Veranstaltungen.

Am Mittwoch treten in Brandenburg Änderungen der Corona-Regeln in Kraft. So entfällt unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die Testpflicht. Bislang lag der Grenzwert bei 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche.

Das bedeutet: In kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, ist in vielen Bereichen die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht mehr nötig. Auch ein Impf- oder Genesenennachweis muss dann nicht mehr vorgelegt werden. Das betrifft zum Beispiel die Innengastronomie, touristische Übernachtungen, Reisebusreisen, Indoor-Sportanlagen, Theater, Kinos sowie Schwimm- und Spaßbäder.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist - und was verboten

Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind derzeit gut überschaubar in Brandenburg. Nur einige Basis-Schutzmaßnahmen gelten noch. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Testpflicht bei Open-Air-Veranstaltungen erst ab 1.000 Besuchern

Für Open-Air-Veranstaltungen wird die Personenobergrenze für die Testpflicht von 500 auf 1.000 angehoben. So soll Veranstaltern angesichts des hohen Kontrollaufwandes ein wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht werden, hieß es von der Brandenburger Landesregierung. Bei weniger als 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Besuchern beispielsweise von Konzerten, Jahrmärkten oder Volksfesten müssen diese keine negativen Tests beziehungsweise Impf- oder Genesenennachweise vorweisen.

Eine Änderung gibt es auch beim Musikunterricht: Beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten besteht künftig die 2G-Option. Die Einrichtungen können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren zulassen. Die Pflicht zum Abstand von mindestens zwei Metern entfällt dann. Die 2G-Option ist allerdings auf den Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht beschränkt, wie die Landesregierung betonte.

Aktuell (Stand Mittwoch, 13. Oktober) können all diese Neuregelungen in den Landkreisen Havelland (7-Tage-Inzidenz 30,4), Potsdam-Mittelmark (33,5) und Uckermark (16,9) in Kraft treten. Alle übrigen Landkreise und kreisffreien Städte in Brandenburg überschreiten derzeit den relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.10.2021

Artikel im mobilen Angebot lesen