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Quelle: Bildagentur-online/Schoening/dpa

Bis Ende März

Berlin setzt Ersatzfreiheitsstrafen wegen Corona aus

In Berlin müssen ab Sonntag sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen nicht mehr angetreten werden.

Dabei geht es um Fälle, in denen Verurteilte ihre Geldstrafen nicht zahlen und deshalb eine Zeitlang ins Gefängnis müssten.

Infektionsschutz in Gefängnissen

Die Vollstreckung werde bis zum 31. März ausgesetzt, teilte die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit solle verhindert werden, dass das Coronavirus durch zu viel Fluktuation in die Gefängnisse eingeschleppt wird, begründete Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Entscheidung.

Es geht dabei um Vergehen wie Schwarzfahren oder kleinere Ladenbiebstähle. Zuletzt saßen 385 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Solche Vollstreckungsaufschübe gab es bereits in der ersten und zweiten Corona-Welle. Einem Teil der verurteilten Menschen erließ Behrendt später die Strafe.

Sendung: Inforadio, 11.12.2021, 10 Uhr

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