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Audio: Antenne Brandenburg | 04.08.2022 | Dietrich-Karl Mäurer | Quelle: dpa/J.Schmitz

Steigende Corona-Infektionszahlen

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Patienten können sich ab sofort wieder telefonisch krankschreiben lassen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mit. Die Maßnahme werde angesichts steigender Corona-Infektionszahlen wieder eingeführt und gelte vorerst befristet bis zum 30. November.

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen damit für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können dort anrufen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.

Corona-Maßnahmen ab Oktober

Gesetzentwurf sieht ab Herbst Maskenpflicht in bestimmten Bereichen vor

Seit langem fordern die Länder ein neues Infektionsschutzgesetz, um im Herbst Corona-Maßnahmen ergreifen zu können. Jetzt liegt ein Entwurf vom Bund vor, der bei Masken- und Testpflicht ansetzt. Brandenburg und Berlin haben noch Klärungsbedarf.

"Vorsicht statt unnötiger Risiken"

Die Corona-Infektionszahlen seien wieder angestiegen, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. "Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor." Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der G-BA dem Leitsatz "Vorsicht statt unnötiger Risiken", hieß es. So sollten volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Die Regel sei nötig, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden, so Hecken.

Die telefonische Krankschreibung war wegen sinkender Infektionszahlen nach zwei Jahren zum 1. Juni ausgelaufen. Eine Wiederaufnahme hielt der G-BA schon damals für möglich. Das Instrument war erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und mehrfach verlängert worden.

Sendung: Inforadio, 04.08.2022, 13:00 Uhr

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