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Quelle: dpa/Paul Zinken

Urteil

Verwaltungsgericht Berlin weist Klage gegen Umbenennung der Mohrenstraße ab

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die Umbenennung der Mohrenstraße im Bezirk Mitte zurückgewiesen. Nur Anwohner könnten sich gegen die Umbenennung einer Straße wehren, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Geklagt hatte ein Mann aus dem Bezirk Lichtenberg.

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"Wir sollten Verbrecher aus der Kolonialzeit nicht mehr ehren"

Glinka-, Wissmann-, Lüderitzstraße - trotz der neu entfachten Rassismus-Debatte ehren viele Berliner Orte noch immer Namensgeber des deutschen Kolonialismus. Für eine Umbenennung brauche es Geduld, sagt Afrikanistin Marianne Bechhaus-Gerst.

Der Kläger hatte sich gegen die Entscheidung des Bezirks Mitte vom August 2020 gewandt, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Dieser war eine jahrelange Diskussion um Rassismus und Kolonialismus vorausgegangen. Amo war der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft in Deutschland.

In der Urteilsbegründung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts heißt es, dem Kläger fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis. Straßenbenennungen unterlägen einer gerichtlichen Kontrolle nur, soweit ein Verstoß gegen das Willkürverbot oder eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte vorliege. Eine solche könne aber nur von Anwohnern geltend gemacht werden.

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Sendung: rbb24 Inforadio, 18.08.2022, 14:00 Uhr

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