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Quelle: dpa/Bernd Settnik

Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Berliner Gericht kippt pauschale Quarantäne für Rückkehrer

Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) nach Berlin einreist, muss nicht automatisch in Quarantäne. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag in einem Eilbeschluss festgestellt. 

Laut Gericht sieht die aktuelle Berliner Corona-Ein­däm­mungs­verordnung eine 14-tägige Quarantäne bei Einreisen vor - es sei denn diese erfolgt aus Mitgliedstaaten der EU sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ein hiergegen gerichteter Eilantrag eines Deutschen, der aus Mexiko zurückkehren will, hatte Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die 14. Kammer begründete, laut Infektionsschutzgesetz dürften Quarantänemaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ausscheidern oder Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden. "Die pauschale Annahme des Verordnungsgebers, dass alle aus außereuropäischen Staaten einreisenden Personen unterschiedslos als Ansteckungsverdächtige zu behandeln seien", sei rechtlich nicht zu halten.

Von einem Ansteckungsverdacht dürfe nur dann ausgegangen werden, "wenn die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil". Das sei in der Verordnung nicht ausreichend beachtet worden. Bei den Quarantänevorschriften würden Daten zum Infektionsgeschehen nicht berücksichtigt. Dadurch sei beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus "epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan" unterschiedslos denselben Quarantänemaßnahmen unterworfen würden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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