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Quelle: dpa

Teilnahme an Corona-Demo

Disziplinarverfahren gegen Berliner Staatsanwältin geprüft

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein Disziplinarverfahren gegen eine Staatsanwältin. Das bestätigte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Frau hatte am 29. August an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen und dabei eine Polizeiabsperrung missachtet.

Ganz kurz war in der "Tagesschau" zu sehen, wie sich die Staatsanwältin hinter einem Absperrgitter befindet, sich aber widerstandslos auf die andere Seite zurückschieben lässt. Anzeige war an dem Tag nicht gegen sie erstattet worden, der Justizsenator bestätigte aber ein disziplinarisches Vorverfahren der Behörde.

Verstoß gegen das Mäßigungsgebot?

Geprüft werde ein möglicher Verstoß gegen das Mäßigungsgebot. Weil an der Demonstration auch Reichsbürger und andere Verfassungsfeinde teilgenommen hätten, könne Schaden für das Ansehen der Justiz entstehen.

Bisher habe es bei den Verfahren der Staatsanwältin keine Auffälligkeiten gegeben, erklärte Behrendt. Mit Strafverfahren gegen das Infektionsschutzgesetz sei sie nicht betraut gewesen.

Grundsätzlich habe jeder Staatsbürger das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und seine Meinung zu äußern, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst erklärt, als der Fall bekannt wurde. "Solange die Demonstrationen nicht verboten sind und solange er sich rechtstreu verhält, selbst bei abstrusen Veranstaltungen", sagte Sprecher Martin Steltner am vorigen Freitag.

Sendung: Abendschau, 18.11.2020, 19:30 Uhr

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