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Audio: Inforadio | 14.01.2021 | Thorsten Gabriel | Quelle: dpa/Lev Dolgachov

Anspruch bei geschlossenen Schulen und Kitas

Bundestag beschließt Verdoppelung der Kinderkrankentage

Kinderkrankengeld bekommen Eltern normalerweise, wenn sie wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. In der Corona-Pandemie kann es nun aber auch bei geschlossenen Kitas oder Schulen beantragt werden - und zwar für deutlich mehr Tage.

Die Zahl der Kinderkrankentage wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie verdoppelt. Pro Kind und Elternteil können künftig pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher zehn Krankentage genommen werden. Bei mehreren Kindern sind es maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Das hat der Bundestag am Donnerstag vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas beschlossen.

Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung noch zustimmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Krankentage verständigt.

Eine Krankschreibung vom Arzt ist nicht nötig.

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Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das Krankengeld soll es nun aber auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen.

Das Kinderkrankengeld sollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

Kita-Notbetreuung in Berlin, Brandenburg setzt auf Freiwilligkeit

In Berlin bleiben Schulen für den Präsenzunterricht vorerst bis zum 25. Januar geschlossen. Bis dahin gibt es reinen Distanzunterricht. An Grundschulen gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Kindertagesstätten und -pflegestellen bieten nur noch eine Notbetreuung an.

Auch in Brandenburg findet derzeit kein Präsenzunterricht statt. Vorerst bis 31. Januar soll der Schulunterricht generell per Home-Schooling stattfinden. Dagegen sind Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflegestellen geöffnet. Eltern sind aber aufgefordert, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300 pro 100.000 Einwohner sollen die Kitas schließen. In Horten für Grundschulkinder gibt es in Brandenburg derzeit nur eine Notbetreuung.

Sendung: Inforadio, 14.01.2020, 12:40 Uhr

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