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Audio: Inforadio | 19.02.2021 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Fleig

Klasse 1 bis 10

Berliner Schüler sollen freiwillig Klasse wiederholen dürfen

Die Corona-Pandemie hat bei den meisten Schülern große Lernlücken gerissen. Möglicherweise können Kinder und Jugendliche in Berlin bald freiwillig das Schuljahr wiederholen, ohne dass daraus Nachteile für sie entstehen.

Wegen der Corona-Pandemie und des mehrwöchigen Unterrichts zuhause und der vielen Ausfälle sollen Schülerinnen und Schüler in Berlin freiwillig eine Klasse wiederholen dürfen. Die Möglichkeit, freiwillig zu wiederholen, soll es nach Angaben aus der rot-rot-grünen Koalition für alle in der Grundschule und in der Sekundarstufe 1 geben. Im Bildungsausschuss wurde dafür eine Änderung im Schulgesetz beschlossen - diese muss aber noch vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Die freiwillige Wiederholung soll nicht auf die Höchstverweildauer und die Dauer der Schulpflicht angerechnet werden. Die Höchstverweildauer beträgt in der Grundschule sieben Jahre, in der Sekundarstufe I sechs Jahre, die Schulpflicht beträgt zehn Jahre.

Anträge sollen nicht mehr abgelehnt werden

Nach Angaben der Grüne-Bildungspolitikerin Stefanie Remlinger müssen die Erziehungsberechtigten die freiwillige Wiederholung schriftlich beantragen - nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch die Schule. Bisher können Anträge auf freiwillige Wiederholungen auch abgelehnt werden. Das solle sich nun ändern. Wegen der Corona-Pandemie haben manche Schüler viel Unterricht versäumt, etwa weil sie in Quarantäne mussten.

Der Deutsche Lehrerverband forderte bereits im Januar lernschwachen Schülerinnen und Schülern bundesweit anzubieten, das Schuljahr wegen der Corona-Pandemie freiwillig zu wiederholen [zdf.de] - ohne dass sie als "Sitzenbleiber" gelten.

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